Steuerklasse 4 mit Faktor: Faktorverfahren, Berechnung und Antrag

Unabhängige Informationsseite. Stand 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche Beratung. Der Faktor wird verbindlich vom Finanzamt berechnet. Maßgeblich sind die geltenden gesetzlichen Regelungen.

Das Faktorverfahren ist die gerechteste Variante für Ehepaare: Es verteilt die Steuerlast schon im Monat fair auf beide Partner und vermeidet so die Nachzahlungen, die bei der Kombination 3/5 drohen. Dieser Überblick erklärt, was der Faktor bedeutet, wie er berechnet wird, wann sich das Faktorverfahren lohnt und wie Sie es beantragen. Mit einem Faktor-Rechner sehen Sie sofort einen Näherungswert für Ihr Paar.

Kurz erklärt: Beim Faktorverfahren haben beide Partner Steuerklasse 4 mit einem individuellen Faktor (zwischen 0,500 und 1,000), der die Lohnsteuer gerecht verteilt.

  • Vorteil: kaum Nachzahlung, faire Verteilung
  • Faktor: immer kleiner als 1 – senkt die Lohnsteuer
  • Antrag: über ELSTER, gilt für ein Jahr
  • Pflicht: Steuererklärung ist verpflichtend

Ideal bei unterschiedlichem Einkommen, in der Elternzeit oder bei schwankenden Gehältern.

Was bedeutet der Faktor bei Steuerklasse 4?

Der Faktor ist eine Zahl zwischen 0,500 und 1,000, die das Finanzamt für Ihr Paar berechnet. Sie wird mit der normalen Lohnsteuer der Steuerklasse 4 multipliziert und senkt diese, weil sie den Splittingvorteil der Ehe bereits monatlich berücksichtigt. Weil der Faktor immer kleiner als 1 ist, zahlen beide Partner mit Faktor weniger Lohnsteuer als in der reinen Steuerklasse 4.

Der Grundgedanke: Beim Faktorverfahren behält jeder Partner seinen eigenen Grundfreibetrag (anders als bei 3/5, wo ein Partner alle Freibeträge bekommt). Gleichzeitig fließt der Steuervorteil der Zusammenveranlagung schon in den monatlichen Abzug ein, statt erst am Jahresende.

Wie wird der Faktor berechnet?

Der Faktor ergibt sich aus einem einfachen Verhältnis:

Formel: Faktor = voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer (nach Splitting) ÷ Summe der Einzel-Lohnsteuern beider Partner in Steuerklasse 4. Das Ergebnis liegt immer zwischen 0,500 und 1,000 und wird auf drei Nachkommastellen genau angegeben.

Weil die gemeinsame Steuer nach dem Ehegattensplitting niedriger ausfällt als die Summe der Einzelsteuern, ist der Faktor kleiner als 1. Probieren Sie es mit einem Näherungswert für Ihr Paar aus:

Faktor-Rechner (Näherung) Schätzwert für den Faktor · Werte 2026

Hinweis: Der hier geschätzte Faktor ist eine Näherung zur Veranschaulichung. Den verbindlichen Faktor berechnet ausschließlich das Finanzamt anhand Ihrer konkreten Angaben und trägt ihn in ELStAM ein.

Wann lohnt sich das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren ist immer dann eine gute Wahl, wenn Sie eine faire Verteilung ohne Nachzahlungsrisiko wünschen. Besonders sinnvoll ist es in diesen Situationen:

  • Unterschiedliche Einkommen: Der Faktor verteilt die Last gerechter als 3/5, ohne dass ein Partner übermäßig belastet wird.
  • Elternzeit geplant: Das Elterngeld richtet sich nach dem Netto. Das Faktorverfahren sorgt für ein faires, realistisches Netto bei beiden Partnern.
  • Schwankende Gehälter: Bei Provisionen, Boni oder variablem Einkommen verhindert der Faktor unerwartete Nachzahlungen.
  • Midijob: Verdient ein Partner im Übergangsbereich, ist das Faktorverfahren oft günstiger als die Steuerklasse 5.

Faktorverfahren oder 3/5: Was ist besser?

Beide Varianten nutzen den Splittingvorteil, verteilen ihn aber unterschiedlich. Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede:

Merkmal 4/4 mit Faktor Kombination 3/5
Monatsnettofair auf beide verteilthoch beim Hauptverdiener
Nachzahlungkaum (Ziel ±0)häufig
Verteilunggerecht nach Einkommenungleich
SteuererklärungPflichtPflicht
Antragjährlich erneuerneinmalig

Kurz: Wer maximales Monatsnetto beim Hauptverdiener will und mit einer Nachzahlung leben kann, fährt mit 3/5 gut. Wer eine gerechte Verteilung ohne Überraschungen bevorzugt, wählt das Faktorverfahren.

Wie beantrage ich die Steuerklasse 4 mit Faktor?

Das Faktorverfahren müssen Sie aktiv beantragen – es wird nicht automatisch zugeteilt. Der Antrag läuft über ELSTER oder das Formular beim Finanzamt, zusammen mit den Angaben zum voraussichtlichen Jahresbruttolohn beider Partner.

Wichtig: Der Faktor gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss bei Bedarf jährlich erneuert werden. Außerdem sind Sie beim Faktorverfahren – wie bei 3/5 – zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, weil der Faktor auf einer Prognose beruht, die am Jahresende abgeglichen wird.

Die allgemeine Anleitung zum Wechsel finden Sie auf der Seite Steuerklasse ändern.

Wo finde ich meinen Faktor?

Sobald das Finanzamt den Faktor berechnet und in ELStAM eingetragen hat, erscheint er auf Ihrer Gehaltsabrechnung neben der Steuerklasse 4. Dort steht dann zum Beispiel „IV / Faktor 0,892". Auch in Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist der Faktor vermerkt.

Häufige Fragen zur Steuerklasse 4 mit Faktor

Was bedeutet der Faktor bei Steuerklasse 4?

Der Faktor ist eine Zahl zwischen 0,500 und 1,000, die das Finanzamt berechnet. Er wird mit der normalen Lohnsteuer der Steuerklasse 4 multipliziert und senkt sie, weil er den Splittingvorteil der Ehe bereits monatlich berücksichtigt. So zahlt jeder Partner einen fairen Anteil.

Wie wird der Faktor berechnet?

Der Faktor ergibt sich aus der voraussichtlichen gemeinsamen Jahressteuer nach Splitting geteilt durch die Summe der Einzelsteuern beider Partner in Steuerklasse 4. Weil die Splitting-Steuer niedriger ist, liegt der Faktor immer unter 1 und wird auf drei Nachkommastellen angegeben.

Ist das Faktorverfahren besser als 3/5?

Das hängt von Ihren Prioritäten ab. Das Faktorverfahren verteilt die Last gerechter und vermeidet Nachzahlungen, während 3/5 dem Hauptverdiener mehr Monatsnetto bringt, aber oft zu einer Nachzahlung führt. Bei beiden ist die Steuererklärung Pflicht.

Muss ich das Faktorverfahren jedes Jahr neu beantragen?

Ja. Der Faktor gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Möchten Sie das Verfahren fortsetzen, müssen Sie es bei Bedarf jährlich erneuern, damit der Faktor an Ihr aktuelles Einkommen angepasst wird.

Muss ich beim Faktorverfahren eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Beim Faktorverfahren besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, weil der Faktor auf einer Einkommensprognose beruht. Am Jahresende gleicht das Finanzamt ab, ob die Prognose gestimmt hat.

Wo finde ich meinen Faktor?

Der Faktor steht nach der Eintragung durch das Finanzamt auf Ihrer Gehaltsabrechnung neben der Steuerklasse 4, zum Beispiel als „IV / Faktor 0,892". Auch in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist er vermerkt.

Geprüfte Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG §39f Faktorverfahren), Bundesfinanzministerium (Programmablaufplan 2026), ELSTER, fachliche Darstellungen zum Faktorverfahren (Stand 2026).

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