Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen: Freibetrag eintragen lassen
Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung lassen Sie sich einen Freibetrag in die ELStAM eintragen – und zahlen schon im laufenden Jahr jeden Monat weniger Lohnsteuer, statt auf die Erstattung über die Steuererklärung zu warten. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag 2026 über ELSTER oder Formular stellen, welche Frist gilt und welche Anlagen Sie für Ihren Fall brauchen.
Kurz erklärt: Die Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen Sie mit dem „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM" – online über ELSTER oder per Formular. Kostenlos.
- Wirkung: sofort mehr Netto, schon im laufenden Jahr
- Frist: bis 30. November des Jahres
- Gültigkeit: 1 oder 2 Kalenderjahre wählbar
- Voraussetzung: absetzbare Ausgaben über 600 € (Antragsgrenze)
Ein eingetragener Freibetrag verpflichtet in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung.
Was bringt die Lohnsteuer-Ermäßigung?
Normalerweise machen Sie absetzbare Ausgaben erst nach Jahresende über die Steuererklärung geltend und bekommen das Geld als Erstattung zurück. Die Lohnsteuer-Ermäßigung verlegt diesen Vorteil nach vorn: Das Finanzamt trägt einen Freibetrag in Ihre ELStAM ein, Ihr Arbeitgeber behält dadurch jeden Monat weniger Lohnsteuer ein, und Sie haben sofort mehr Netto auf dem Konto.
Ob sich der Antrag für Sie lohnt, prüfen Sie zuerst auf unserer Seite zum Lohnsteuer-Freibetrag – dort finden Sie auch den Antragsgrenze-Check. Liegen Ihre Ausgaben über 600 Euro, geht es hier mit dem Antrag weiter.
Wichtig: Ein Freibetrag senkt nur die Lohnsteuer, nicht die Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben gleich, weil sie sich allein nach dem Bruttolohn richten.
Welche Anlage brauche ich für meinen Antrag?
Der Antrag besteht immer aus dem Hauptvordruck plus den Anlagen, die zu Ihren Ausgaben passen. Sie füllen nur die Anlagen aus, die Sie wirklich brauchen. Wählen Sie Ihren Fall, um zu sehen, welche Anlage Sie benötigen:
- Hauptvordruck (immer erforderlich)
Das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung oder direkt in Mein ELSTER. Im Hauptvordruck tragen Sie ein, wie viele Anlagen Sie beifügen.
Lohnsteuer-Ermäßigung über ELSTER beantragen: Schritt für Schritt
Der einfachste Weg führt über ELSTER – ganz ohne Papier. So gehen Sie vor:
- Bei ELSTER anmelden. Rufen Sie elster.de auf und melden Sie sich an. Ohne Konto registrieren Sie sich zuerst; der Aktivierungscode kommt per Post, planen Sie dafür einige Tage ein.
- Antrag auswählen. Unter „Lohnsteuer Arbeitnehmer" wählen Sie den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" für das gewünschte Jahr.
- Hauptvordruck ausfüllen. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein und kreuzen Sie an, ob der Freibetrag für ein oder zwei Jahre gelten soll.
- Passende Anlagen ergänzen. Fügen Sie die Anlagen hinzu, die zu Ihren Ausgaben passen – etwa die Anlage Werbungskosten oder Sonderausgaben. Nutzen Sie dafür den Anlagen-Finder oben.
- Elektronisch absenden. Signieren Sie den Antrag mit Ihrem ELSTER-Zertifikat und übermitteln Sie ihn. Eine Unterschrift auf Papier ist nicht nötig.
- Eintragung abwarten. Das Finanzamt prüft den Antrag und trägt den Freibetrag in die ELStAM ein. Beim nächsten Gehaltsabruf berücksichtigt ihn Ihr Arbeitgeber automatisch.
Antrag per Formular (Papierweg)
Alternativ können Sie den Antrag auch in Papierform stellen. Das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" laden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunter, füllen Hauptvordruck und passende Anlagen aus, unterschreiben und schicken alles per Post an Ihr Wohnsitzfinanzamt.
Vereinfachtes Verfahren: Möchten Sie höchstens denselben Freibetrag wie im Vorjahr und haben sich Ihre Verhältnisse nicht wesentlich geändert? Dann genügen der Hauptvordruck und die „Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges" – das spart viel Aufwand.
Welche Frist gilt für den Antrag?
Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung müssen Sie bis spätestens 30. November des laufenden Jahres stellen. Danach lässt sich die Ermäßigung nur noch über die Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Das Verfahren für 2026 hat bereits am 1. November 2025 begonnen – früher war der Start am 1. Oktober, dieses Datum ist mit der elektronischen Lohnsteuerkarte entfallen.
Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die auf die Antragstellung folgenden Monate verteilt. Stellen Sie den Antrag spät im Jahr, verteilt sich der Freibetrag auf weniger Monate – der monatliche Effekt ist dann höher. Wird der Antrag im Januar gestellt, gilt der Freibetrag ausnahmsweise rückwirkend ab dem 1. Januar.
Wie lange gilt die Lohnsteuer-Ermäßigung?
Grundsätzlich gilt ein Freibetrag für ein Kalenderjahr. Sie können im Hauptvordruck aber ankreuzen, dass er für zwei Jahre berücksichtigt werden soll – dann sparen Sie sich den jährlichen neuen Antrag. Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung oder für Hinterbliebene gelten während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer und müssen nicht jedes Jahr neu beantragt werden.
Pflicht zur Steuererklärung: Wer einen Freibetrag eintragen lässt, ist nach Ablauf des Jahres in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, sofern der Arbeitslohn eine bestimmte Grenze übersteigt. Ändern sich Ihre Verhältnisse zu Ihren Ungunsten – etwa weil Ausgaben wegfallen –, müssen Sie das dem Finanzamt umgehend mitteilen.
Häufige Fragen zur Lohnsteuer-Ermäßigung
Wie beantrage ich die Lohnsteuer-Ermäßigung?
Sie stellen den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" – am einfachsten elektronisch über ELSTER, alternativ per Formular beim Finanzamt. Dazu füllen Sie den Hauptvordruck und die zu Ihren Ausgaben passenden Anlagen aus. Der Antrag ist kostenlos.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss bis spätestens 30. November des laufenden Jahres beim Finanzamt eingehen. Danach kann die Ermäßigung nur noch über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Für 2026 begann das Verfahren am 1. November 2025.
Welche Anlagen brauche ich für den Antrag?
Immer den Hauptvordruck, dazu die passenden Anlagen: zum Beispiel Anlage Werbungskosten, Anlage Sonderausgaben, Anlage Kinder oder Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Wenn sich nichts geändert hat, genügt die Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges.
Wie lange gilt der eingetragene Freibetrag?
Standardmäßig ein Kalenderjahr. Sie können im Hauptvordruck aber ankreuzen, dass der Freibetrag für zwei Jahre gelten soll. Dann müssen Sie ihn nicht jedes Jahr neu beantragen. Pauschbeträge für Behinderung oder Hinterbliebene gelten dauerhaft.
Senkt der Freibetrag auch die Sozialabgaben?
Nein. Ein Freibetrag wirkt sich nur auf die Lohnsteuer aus, nicht auf die Sozialversicherungsbeiträge. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung richten sich allein nach dem Bruttolohn und bleiben gleich.
Muss ich danach eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel ja. Wer einen Freibetrag eintragen lässt, ist meist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, sofern der Arbeitslohn über einer bestimmten Grenze liegt. So prüft das Finanzamt, ob die angesetzten Ausgaben tatsächlich entstanden sind.
Weitere Themen zur Lohnsteuer
Geprüfte Quellen: ELSTER (Hilfe Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2026), Finanzämter NRW, Bayern und Hessen (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM), Einkommensteuergesetz (EStG §39a), Haufe und Finanztip (Verfahren 2026).
