Steuerklassen in Deutschland 2026: Die 6 Klassen einfach erklärt

Unabhängige Informationsseite. Stand: Juni 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche Beratung. Offizielle Anträge stellen Sie kostenlos über ELSTER oder Ihr zuständiges Finanzamt. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

Ihre Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat von Ihrem Bruttogehalt einbehält – und damit, wie viel Netto auf Ihrem Konto landet. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Beschäftigung richten. Dieser Überblick erklärt, wer in welche Klasse gehört, wie sich die Klassen auf Ihr Nettogehalt auswirken und wann sich ein Wechsel lohnt.

Kurz erklärt: In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Welche gilt, hängt vom Familienstand ab:

  • Klasse 1 – Ledige
  • Klasse 2 – Alleinerziehende
  • Klasse 3, 4, 5 – Verheiratete (je nach Kombination)
  • Klasse 6 – Zweitjob

Die Steuerklasse ändert nur Ihren monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die Jahressteuer. Ein Wechsel ist kostenlos über ELSTER und mehrmals im Jahr möglich.

Was ist eine Steuerklasse und wozu dient sie?

Die Steuerklasse – auch Lohnsteuerklasse genannt – legt fest, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich von Ihrem Bruttolohn einbehält und an das Finanzamt abführt. Sie sorgt dafür, dass die persönlichen Freibeträge und Pauschalen bereits beim monatlichen Lohnabzug berücksichtigt werden, statt erst am Jahresende über die Steuererklärung.

Wichtig zu verstehen: Die Steuerklasse beeinflusst nur, wann Sie wie viel Steuer zahlen, nicht die Höhe Ihrer gesamten Jahressteuer. Wer über das Jahr zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt sie über die Steuererklärung zurück; wer zu wenig gezahlt hat, muss nachzahlen. Die Steuerklasse ist also vor allem eine Stellschraube für Ihr monatlich verfügbares Netto.

Gut zu wissen: Das Finanzamt ordnet Ihnen automatisch eine Steuerklasse zu, sobald sich Ihre Lebenssituation ändert – etwa bei der ersten Anstellung oder nach einer Heirat. Sie müssen also nicht aktiv eine Klasse beantragen, außer in bestimmten Fällen wie der Steuerklasse 2 für Alleinerziehende.

Welche Steuerklasse gilt für wen? Die Übersicht 2026

Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, welche der sechs Steuerklassen zu welcher Lebenssituation passt.

Klasse Für wen? Besonderheit
Steuerklasse 1 Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende, Verwitwete (ohne Kind) Die häufigste Klasse. Voller Grundfreibetrag.
Steuerklasse 2 Alleinerziehende mit Kind im Haushalt Zusätzlicher Entlastungsbetrag. Muss beantragt werden.
Steuerklasse 3 Verheiratete, höher verdienender Partner Niedrigste Abzüge. Nur kombiniert mit Klasse 5.
Steuerklasse 4 Verheiratete mit ähnlichem Einkommen Wie Klasse 1, automatisch nach Heirat. Faktor möglich.
Steuerklasse 5 Verheiratete, geringer verdienender Partner Höchste Abzüge. Nur kombiniert mit Klasse 3.
Steuerklasse 6 Arbeitnehmer mit zweitem oder weiterem Job Keine Freibeträge, höchste Abzüge. Gilt nur für den Zweitjob.

Die sechs Steuerklassen im Detail

Steuerklasse 1: für Ledige

In die Steuerklasse 1 fallen alle Arbeitnehmer, die ledig, geschieden, dauerhaft getrennt lebend oder verwitwet sind und keine Kinder im Haushalt haben. Sie ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. Berücksichtigt werden der volle Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Mehr dazu auf unserer Seite zur Steuerklasse 1.

Steuerklasse 2: für Alleinerziehende

Die Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende vorgesehen, die mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Der Vorteil ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der 2026 bei 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind liegt, plus 240 Euro für jedes weitere Kind. Anders als die anderen Klassen wird die Steuerklasse 2 nicht automatisch zugeteilt: Sie muss aktiv beantragt werden. Wie das geht, lesen Sie auf der Seite Steuerklasse 2 beantragen.

Steuerklasse 3: für den Hauptverdiener (Ehepaare)

Die Steuerklasse 3 ist ausschließlich für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gedacht und wird immer mit der Steuerklasse 5 des Partners kombiniert. Wer in Klasse 3 ist, profitiert von besonders niedrigen monatlichen Abzügen, weil hier der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Sinnvoll ist die Kombination 3/5 in der Regel, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Steuerklasse 4: für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen

Nach einer Heirat werden beide Partner automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Sie hat dieselben Steuersätze wie die Steuerklasse 1 und eignet sich für Paare, bei denen beide ungefähr gleich viel verdienen. Optional gibt es das Faktorverfahren, bei dem das Finanzamt einen individuellen Faktor berechnet, der die Einkommensunterschiede gerechter verteilt. Details zum Faktorverfahren in Steuerklasse 4 finden Sie auf der entsprechenden Seite.

Steuerklasse 5: für den geringer verdienenden Partner

Die Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zur Klasse 3 und gilt für den Ehepartner, der deutlich weniger verdient. Sie hat die höchsten monatlichen Abzüge, weil die Freibeträge beim Partner in Klasse 3 berücksichtigt werden. Bei der Kombination 3/5 kommt es im Folgejahr oft zu einer Steuernachzahlung, weil monatlich tendenziell zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde.

Steuerklasse 6: für den Zweitjob

Die Steuerklasse 6 gilt automatisch für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis, wenn der Verdienst über der Minijob-Grenze liegt. Sie hat die höchsten Abzüge von allen Klassen, weil keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Auch wer dem Arbeitgeber keine Steuer-Identifikationsnummer vorlegt, wird in die Klasse 6 eingestuft.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Nettogehalt aus?

Bei gleichem Bruttogehalt kann das Netto je nach Steuerklasse spürbar unterschiedlich ausfallen. Den größten Hebel hat die Steuerklasse bei Ehepaaren, die zwischen mehreren Kombinationen wählen können. Wer als Single in Klasse 1 ist, hat dagegen wenig Spielraum.

Wichtig: Eine niedrigere Steuerklasse bedeutet nicht automatisch, dass Sie insgesamt weniger Steuern zahlen. Die Steuerklasse verschiebt nur den Zeitpunkt: Wer monatlich weniger zahlt, hat am Jahresende eher eine Nachzahlung; wer mehr zahlt, bekommt eher etwas zurück. Über das Jahr gleicht sich das aus.

Wie viel netto bei Ihrem Bruttogehalt in Ihrer Steuerklasse übrig bleibt, können Sie mit unserem Steuerklassen-Rechner unverbindlich ermitteln.

Steuerklasse wechseln: Wann und wie?

Seit 2020 können Sie Ihre Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln. Der Antrag ist kostenlos und läuft entweder online über ELSTER oder über das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel" beim Finanzamt.

Ein Wechsel lohnt sich vor allem in diesen Situationen:

  • Nach einer Heirat – um von der Kombination 3/5 oder 4/4 zu profitieren
  • Nach der Geburt eines Kindes – Alleinerziehende können in Klasse 2 wechseln
  • Bei einer deutlichen Änderung des Einkommensverhältnisses der Partner
  • Vor dem Bezug von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld, deren Höhe vom Netto abhängt

Stichtag beachten: Damit ein Wechsel noch im laufenden Jahr berücksichtigt wird, muss der Antrag in der Regel bis zum 30. November beim Finanzamt eingehen. Bei Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes ist ein Wechsel auch außerhalb dieser Frist möglich. Die vollständige Anleitung finden Sie unter Steuerklasse ändern.

Geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5

Die Bundesregierung plant, die Steuerklassenkombination 3/5 künftig abzuschaffen und durch das Faktorverfahren in der Steuerklasse 4 zu ersetzen. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der monatlichen Abzüge zwischen den Partnern. Ein konkretes Datum für die Umstellung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest, daher sollten Betroffene die offiziellen Ankündigungen des Bundesfinanzministeriums im Blick behalten. An der Höhe der gesamten Jahressteuer würde sich durch die Reform nichts ändern, nur an der monatlichen Aufteilung.

Häufige Fragen zu den Steuerklassen

Welche Steuerklasse habe ich?

Ihre aktuelle Steuerklasse finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder in Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Sie wird vom Finanzamt anhand Ihres Familienstands automatisch zugeordnet. Ledige sind in Klasse 1, Verheiratete nach der Heirat zunächst in Klasse 4.

Welche Steuerklasse ist die beste?

Es gibt keine grundsätzlich „beste" Steuerklasse, da die Wahl nur den monatlichen Abzug beeinflusst, nicht die Jahressteuer. Für Singles gilt ohnehin Klasse 1. Verheiratete sollten die Kombination wählen, die zu ihrem Einkommensverhältnis passt: 3/5 bei großem Einkommensunterschied, 4/4 bei ähnlichem Verdienst.

Kann ich die Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln?

Ja. Seit 2020 ist ein Steuerklassenwechsel mehrmals pro Jahr möglich. Der Antrag ist kostenlos und kann über ELSTER oder per Formular beim Finanzamt gestellt werden. Für eine Wirkung im laufenden Jahr gilt in der Regel der 30. November als Stichtag.

Bekomme ich die Steuerklasse 2 automatisch?

Nein. Anders als die übrigen Klassen wird die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende nicht automatisch zugeteilt. Sie müssen sie aktiv beim Finanzamt beantragen, um vom Entlastungsbetrag zu profitieren, der 2026 bei 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind liegt.

Ändert die Steuerklasse meine gesamte Steuerlast?

Nein. Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die endgültige Jahressteuer wird über die Steuererklärung ermittelt. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet, zu wenig gezahlte muss nachgezahlt werden.

Was passiert mit der Steuerklasse nach der Heirat?

Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Sie können danach gemeinsam in die Kombination 3/5 wechseln oder die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen, wenn das besser zu Ihrem Einkommensverhältnis passt.

Geprüfte Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), ELSTER (elster.de), Einkommensteuergesetz (EStG), offizielle Angaben der Finanzämter zu Grundfreibetrag und Entlastungsbetrag 2026.

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