Steuerklasse 5: Warum die Abzüge so hoch sind – und wann sie sich trotzdem lohnt
Die Steuerklasse 5 hat die höchsten Abzüge aller Steuerklassen – viele erschrecken über das niedrige Netto auf ihrer ersten Abrechnung. Der Grund: In Steuerklasse 5 fehlt der Grundfreibetrag, weil ihn der Partner in Steuerklasse 3 bekommt. Dieser Überblick erklärt, warum so wenig Netto bleibt, wie viel Prozent abgehen und wann sich die Kombination 3/5 für ein Paar trotzdem lohnt. Mit einem Abzugs-Rechner für Steuerklasse 5.
Kurz erklärt: Die Steuerklasse 5 gilt für den geringer verdienenden Ehepartner und ist immer mit Steuerklasse 3 gekoppelt. Sie hat die höchsten Abzüge.
- Grund: kein Grundfreibetrag – der liegt beim Partner in Klasse 3
- Für wen? der Partner, der deutlich weniger verdient
- Sinn: nur als Paar mit Klasse 3 zusammen sinnvoll
- Pflicht: 3/5 erfordert eine Steuererklärung
Wichtig: Die hohen Abzüge in Klasse 5 werden durch die niedrigen Abzüge des Partners in Klasse 3 mehr als ausgeglichen.
Warum bleibt in Steuerklasse 5 so wenig Netto?
Der Hauptgrund ist der fehlende Grundfreibetrag. In allen anderen Steuerklassen bleibt ein Teil des Einkommens (2026: 12.348 Euro im Jahr) steuerfrei. In Steuerklasse 5 entfällt dieser Freibetrag, weil er auf den Ehepartner in Steuerklasse 3 übertragen wurde – dort wirkt er sogar doppelt. Dadurch wird in Klasse 5 praktisch jeder verdiente Euro mit Lohnsteuer belegt.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Kinderfreibetrag werden in Steuerklasse 5 nicht berücksichtigt, weil sie ebenfalls beim Partner in Klasse 3 liegen. Das erklärt, warum die monatlichen Abzüge so hoch ausfallen und das Netto vergleichsweise niedrig ist.
Wichtig einzuordnen: Das niedrige Netto in Klasse 5 ist nur die halbe Wahrheit. Der Partner in Klasse 3 hat im Gegenzug sehr niedrige Abzüge. Als Paar betrachtet bleibt unterm Strich mehr übrig – vorausgesetzt, der Einkommensunterschied ist groß genug.
Wie viel Prozent Abzüge hat Steuerklasse 5?
Eine feste Prozentzahl gibt es nicht, weil die Lohnsteuer progressiv ist und mit dem Einkommen steigt. In Steuerklasse 5 liegt der Abzug aber deutlich höher als in den anderen Klassen, gerade bei niedrigen und mittleren Gehältern. Sehen Sie selbst, wie viel von Ihrem Brutto in Steuerklasse 5 abgeht:
Näherung auf Basis der Werte 2026. In Steuerklasse 5 fehlt der Grundfreibetrag, daher die hohen Abzüge. Zum Paar-Vergleich nutzen Sie den Vergleichsrechner 3/5 gegen 4/4.
Für wen ist die Steuerklasse 5 gedacht?
Die Steuerklasse 5 ist für den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen gedacht und funktioniert nur in der Kombination mit der Steuerklasse 3 des Partners. Sie wird nicht automatisch zugeteilt, sondern muss zusammen mit der Steuerklasse 3 beantragt werden. Wer Steuerklasse 3 beantragt, beantragt damit automatisch Steuerklasse 5 für den anderen.
Sinnvoll ist diese Verteilung nach der 60/40-Regel: Verdient ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens, lohnt sich für das Paar in der Regel die Kombination 3/5. Mehr dazu auf den Seiten zur Steuerklasse 3 und zum Faktorverfahren.
Welche Abzüge fallen in Steuerklasse 5 an?
Wichtig zu wissen: Die Sozialversicherungsbeiträge sind in Steuerklasse 5 genauso hoch wie in allen anderen Klassen – sie hängen nicht von der Steuerklasse ab, sondern nur vom Bruttogehalt. Höher ist in Klasse 5 allein die Lohnsteuer.
| Abzug | In Steuerklasse 5 |
|---|---|
| Lohnsteuer | hoch – kein Grundfreibetrag |
| Rentenversicherung | 9,3 % – wie alle Klassen |
| Krankenversicherung | 7,3 % + Zusatzbeitrag – wie alle Klassen |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (+0,6 % kinderlos) – wie alle Klassen |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % – wie alle Klassen |
Vorsicht bei Teilzeit und Midijob: Wer in Steuerklasse 5 nur wenig verdient (etwa im Midijob-Bereich), zahlt im Verhältnis sehr viel Lohnsteuer und hat oft kaum Netto-Vorteil von der Arbeit. In solchen Fällen ist das Faktorverfahren meist die fairere Lösung, weil dort beide Partner ihren eigenen Grundfreibetrag behalten.
Steuerklasse 5 und Lohnersatzleistungen
Ein oft übersehener Punkt: Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld richten sich nach dem Nettogehalt. Wer in Steuerklasse 5 ist, hat ein niedriges Netto – und bekommt dadurch auch geringere Leistungen. Wer absehbar Elterngeld oder Arbeitslosengeld beziehen wird, sollte rechtzeitig prüfen, ob ein Wechsel in eine günstigere Klasse sinnvoll ist. Ein solcher Wechsel sollte einige Monate im Voraus erfolgen.
Muss ich mit Steuerklasse 5 eine Steuererklärung machen?
Ja. Wie bei der Steuerklasse 3 besteht auch bei der Kombination 3/5 eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Das Finanzamt gleicht damit ab, ob über das Jahr die korrekte Steuer gezahlt wurde. Häufig kommt es bei 3/5 zu einer Nachzahlung, weil monatlich tendenziell zu wenig Steuer einbehalten wurde.
Häufige Fragen zur Steuerklasse 5
Warum habe ich in Steuerklasse 5 so wenig Netto?
Weil in Steuerklasse 5 der Grundfreibetrag fehlt. Er wurde auf den Ehepartner in Steuerklasse 3 übertragen, wo er doppelt wirkt. Dadurch wird in Klasse 5 praktisch jeder Euro besteuert, und die Lohnsteuer ist entsprechend hoch. Der Partner in Klasse 3 hat dafür sehr niedrige Abzüge.
Wie viel Prozent Abzüge hat Steuerklasse 5?
Eine feste Prozentzahl gibt es nicht, da die Lohnsteuer progressiv mit dem Einkommen steigt. Klar ist aber: In Steuerklasse 5 sind die Abzüge deutlich höher als in den anderen Klassen, weil der Grundfreibetrag fehlt. Mit dem Abzugs-Rechner auf dieser Seite sehen Sie den konkreten Prozentsatz für Ihr Gehalt.
Sind die Sozialabgaben in Steuerklasse 5 höher?
Nein. Die Sozialversicherungsbeiträge sind in allen Steuerklassen gleich, weil sie nur vom Bruttogehalt abhängen, nicht von der Steuerklasse. Höher ist in Klasse 5 ausschließlich die Lohnsteuer.
Lohnt sich Steuerklasse 5 überhaupt?
Für sich allein betrachtet nicht, aber als Teil der Kombination 3/5 schon – wenn der Partner deutlich mehr verdient. Die hohen Abzüge in Klasse 5 werden durch die niedrigen Abzüge in Klasse 3 mehr als ausgeglichen. Bei ähnlichem Einkommen ist 4/4 oder das Faktorverfahren besser.
Bekomme ich in Steuerklasse 5 weniger Elterngeld?
Ja, das kann passieren. Elterngeld und andere Lohnersatzleistungen richten sich nach dem Nettogehalt. Wer in Steuerklasse 5 ein niedriges Netto hat, bekommt entsprechend weniger. Vor einem geplanten Bezug lohnt es sich, rechtzeitig einen Wechsel zu prüfen.
Muss ich bei Steuerklasse 5 eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Bei der Kombination 3/5 besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Dabei kommt es häufig zu einer Nachzahlung, weil über das Jahr tendenziell zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde.
Weitere Themen zu Steuerklassen
Geprüfte Quellen: finanz.de und arbeitsrechte.de (Steuerklasse 5), Bundesfinanzministerium (Merkblatt zur Steuerklassenwahl, Grundfreibetrag 2026), Einkommensteuergesetz (EStG §38b, §46).
