Zweitwohnsitz anmelden: Frist, Zweitwohnungssteuer und Befreiung

Unabhängige Informationsseite. Stand 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Zuständig ist das Bürgeramt am Ort der Nebenwohnung. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer legt jede Kommune selbst fest.

Wer neben dem Hauptwohnsitz eine zweite Wohnung im Inland bezieht – etwa als Berufspendler, Studierende oder für ein Ferienhaus – muss diese als Zweitwohnsitz anmelden. Anders als beim Hauptwohnsitz wird das oft vergessen, was teuer werden kann: Neben einem Bußgeld droht in vielen Städten die Zweitwohnungssteuer. Diese Anleitung erklärt die Frist, was die Steuer kostet, wie Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und wann Sie befreit sind.

Kurz erklärt: Die Nebenwohnung melden Sie innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt am Ort der Zweitwohnung an.

  • Frist: 14 Tage nach Einzug, Bußgeld bis 1.000 €
  • Zweitwohnungssteuer: je nach Stadt 5–18 % der Jahresnettokaltmiete
  • Rundfunkbeitrag: für die Nebenwohnung befreibar
  • Pflicht ab: Nutzung von mehr als sechs Monaten

Welche Wohnung Hauptwohnsitz ist, dürfen Sie nicht frei wählen – es zählt der tatsächliche Lebensmittelpunkt.

Was ist ein Zweitwohnsitz?

Ein Zweitwohnsitz – auch Nebenwohnung genannt – ist nach § 21 Abs. 3 BMG jede weitere Wohnung im Inland, die Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz bewohnen, aber nicht überwiegend nutzen. Die Hauptwohnung ist dagegen Ihr Lebensmittelpunkt, also die vorwiegend genutzte Wohnung (§ 21 Abs. 2 BMG). Wichtig: Welche Wohnung der Hauptwohnsitz ist, dürfen Sie nicht frei wählen – maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung. Bei Familien gilt die gemeinsam genutzte Wohnung als Hauptwohnung.

Eine Wohnung im Ausland zählt in Deutschland nicht als Zweitwohnsitz und ist hier nicht meldepflichtig.

Haupt- oder Nebenwohnsitz? Der Unterschied

Merkmal Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz
DefinitionLebensmittelpunkt, überwiegend genutztweitere Wohnung im Inland
Zweitwohnungssteuerneinoft ja (kommunal)
Rundfunkbeitragja (18,36 €/Monat)befreibar
KFZ-Zulassungnur hier möglichnicht möglich
Wahlrechtnicht frei wählbar – es zählt der tatsächliche Lebensmittelpunkt

Was kostet die Zweitwohnungssteuer? Rechner

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer – jede Stadt legt selbst fest, ob und wie viel sie erhebt. Üblich sind 5 bis 18 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Schätzen Sie mit dem Rechner, was auf Sie zukommen könnte:

Zweitwohnungssteuer-Rechner Schätzung nach Jahresnettokaltmiete
5 %18 %
Jahresnettokaltmiete
Zweitwohnungssteuer / Jahr

Grobe Schätzung. Den genauen Satz und mögliche Befreiungen erfahren Sie bei der Stadtkasse oder dem Steueramt Ihrer Kommune. Manche Städte rechnen nach Wohnfläche statt Miete.

Studierende aufgepasst: Ob Studierende die Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, hängt von der Stadt ab. Manche befreien finanziell abhängige Studierende und Azubis, andere – etwa Berlin – ziehen auch Studierende heran. Wenn Ihr Studienort die Steuer erhebt, kann es sich lohnen, dort den Hauptwohnsitz anzumelden statt am Elternhaus.

Wie melde ich den Zweitwohnsitz an?

Die Anmeldung läuft fast genauso wie beim Hauptwohnsitz: Sie melden die Nebenwohnung innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt am Ort der Zweitwohnung an. Mitbringen müssen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Wohnungsgeberbestätigung für die Nebenwohnung
  • das ausgefüllte Anmeldeformular, in dem Sie die Wohnung als Nebenwohnung kennzeichnen

Eine Meldepflicht entsteht erst, wenn Sie die Wohnung länger als sechs Monate nutzen (§ 27 Abs. 2 BMG). Ein kurzer Hotelaufenthalt oder ein Wochenende im Ferienhaus löst noch keine Pflicht aus.

Rundfunkbeitrag: für die Zweitwohnung befreien lassen

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat wird grundsätzlich pro Wohnung erhoben – theoretisch also auch für die Nebenwohnung. Sie müssen ihn aber nicht doppelt zahlen: Wer für die Hauptwohnung bereits zahlt, kann sich für die Zweitwohnung befreien lassen. Den Antrag stellen Sie beim Beitragsservice, online oder per Formular. Als Nachweis genügt meist die Meldebescheinigung, aus der Haupt- und Nebenwohnung hervorgehen.

Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen

Ist die Zweitwohnung beruflich notwendig – etwa als Wohnung am Arbeitsort – können Sie die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen. Dazu zählen Miete, Nebenkosten, die Zweitwohnungssteuer und Fahrten zum Hauptwohnsitz. Absetzbar sind die Unterkunftskosten bis zu 1.000 Euro im Monat. Voraussetzung ist, dass Ihr Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz bleibt. Rein private Zweitwohnungen wie Ferienhäuser bringen dagegen keine Steuervorteile.

Wer ist von der Zweitwohnungssteuer befreit?

Nicht jeder muss die Steuer zahlen. Typische Befreiungen sind:

  • Verheiratete Berufspendler, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung haben und die Hauptwohnung mit dem Ehepartner teilen
  • Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Soldaten, Pflegeheime)
  • Personen, die die Wohnung weniger als sechs Monate nutzen
  • je nach Stadt: finanziell abhängige Studierende und Azubis

Steuerhinterziehung vermeiden: Wer die Nebenwohnung nicht anmeldet, um die Zweitwohnungssteuer zu umgehen, riskiert mehr als ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Melden Sie die Wohnung daher fristgerecht an und klären Sie eine mögliche Befreiung direkt mit der Kommune.

Häufige Fragen zum Zweitwohnsitz

Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

Ja. Jede weitere Wohnung im Inland, die Sie länger als sechs Monate nutzen, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen als Nebenwohnung anmelden (§ 17, § 21 BMG). Das gilt für berufliche Wohnungen, WG-Zimmer am Studienort und privat genutzte Ferienhäuser. Eine Wohnung im Ausland ist hier nicht meldepflichtig.

Was kostet die Zweitwohnungssteuer?

Die Höhe legt jede Kommune selbst fest, üblich sind 5 bis 18 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Manche Städte rechnen nach Wohnfläche. Den genauen Satz und mögliche Befreiungen erfahren Sie bei der Stadtkasse oder dem Steueramt Ihrer Kommune.

Muss ich für die Zweitwohnung doppelt Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein. Der Rundfunkbeitrag wird zwar pro Wohnung erhoben, für die Nebenwohnung können Sie sich aber befreien lassen, wenn Sie für die Hauptwohnung bereits zahlen. Den Antrag stellen Sie beim Beitragsservice, als Nachweis dient die Meldebescheinigung.

Kann ich mein Auto am Zweitwohnsitz zulassen?

Nein. Ein Fahrzeug darf ausschließlich am Erstwohnsitz gemeldet sein, auch wenn Sie es überwiegend am Nebenwohnsitz nutzen. Für die Zulassung ist immer die Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes zuständig.

Welche Wohnung ist mein Hauptwohnsitz?

Der Hauptwohnsitz ist die vorwiegend genutzte Wohnung, also Ihr Lebensmittelpunkt (§ 21 Abs. 2 BMG). Sie dürfen ihn nicht frei wählen – es zählt die tatsächliche Nutzung. Bei Familien gilt die gemeinsam genutzte Wohnung als Hauptwohnung.

Kann ich die Zweitwohnung von der Steuer absetzen?

Ja, wenn sie beruflich notwendig ist. Über die doppelte Haushaltsführung sind Miete, Nebenkosten, Zweitwohnungssteuer und Heimfahrten absetzbar, die Unterkunftskosten bis zu 1.000 Euro im Monat. Rein private Zweitwohnungen bringen keine Steuervorteile.

Geprüfte Quellen: Bundesmeldegesetz (BMG §17, §21, §27), kommunale Satzungen zur Zweitwohnungssteuer, Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio (Rundfunkbeitrag und Befreiung), Einkommensteuergesetz (doppelte Haushaltsführung), Stand 2026.

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