Steuerklasse 2 beantragen: So sichern sich Alleinerziehende den Entlastungsbetrag

Unabhängige Informationsseite. Stand 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche Beratung. Der offizielle Antrag erfolgt kostenlos über ELSTER (elster.de) oder Ihr zuständiges Finanzamt. Maßgeblich sind die geltenden gesetzlichen Regelungen.

Die Steuerklasse 2 bringt Alleinerziehenden jeden Monat mehr Netto, weil sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro im Jahr berücksichtigt. Anders als die meisten Steuerklassen wird sie aber nicht automatisch zugeteilt: Sie müssen sie aktiv beantragen. Diese Anleitung erklärt die Voraussetzungen, den Antrag über ELSTER oder Formular – und den häufigsten Fehler, der den Anspruch kostet.

Kurz erklärt: Die Steuerklasse 2 müssen Sie über den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Kinder beantragen – online über ELSTER oder per Formular beim Finanzamt. Sie ist kostenlos.

  • Vorteil: Entlastungsbetrag 4.260 € (+240 € je weiteres Kind)
  • Wer? Echte Alleinerziehende mit Kindergeld-Anspruch
  • Bedingung: kein weiterer Volljähriger im Haushalt
  • Nötig: Steuer-ID des Kindes

Die neue Klasse gilt in der Regel ab dem Folgemonat und senkt sofort Ihren monatlichen Lohnsteuerabzug.

Was bringt die Steuerklasse 2?

Die Steuerklasse 2 ist ausschließlich für Alleinerziehende vorgesehen und enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser liegt seit 2023 bei 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind und erhöht sich um jeweils 240 Euro für jedes weitere Kind. Der Betrag ist bereits in die Steuerklasse 2 eingearbeitet, sodass Sie monatlich weniger Lohnsteuer zahlen als in Steuerklasse 1.

Konkret bedeutet das: Bei gleichem Bruttogehalt bleibt Ihnen in Steuerklasse 2 jeden Monat mehr netto übrig als in Steuerklasse 1. Wie groß der Unterschied bei Ihrem Gehalt ausfällt, können Sie mit unserem Steuerklassen-Rechner ermitteln.

Wer hat Anspruch auf die Steuerklasse 2?

Nicht jeder alleinstehende Elternteil darf ohne Weiteres in die Steuerklasse 2 wechseln. Sie gelten als alleinerziehend im Sinne des Einkommensteuergesetzes, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag für mindestens ein Kind
  • Das Kind ist in Ihrem Haushalt gemeldet und lebt bei Ihnen
  • Es lebt keine weitere volljährige Person in Ihrem Haushalt (kein Partner, keine WG, kein neuer Ehepartner)

Bei gemeinsamer Meldung des Kindes: Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag dem Elternteil zu, an den auch das Kindergeld ausgezahlt wird. Pro Kind gibt es den Entlastungsbetrag nur einmal.

Der häufigste Fehler: die schädliche Haushaltsgemeinschaft

Hier verlieren viele Alleinerziehende ihren Anspruch, ohne es zu wissen. Sobald eine weitere volljährige Person mit Erst- oder Zweitwohnsitz an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann das Finanzamt eine „schädliche Haushaltsgemeinschaft" annehmen – und der Entlastungsbetrag entfällt.

Konkretes Beispiel: Ziehen zwei alleinstehende Mütter zusammen, um sich Wohnung und Kinderbetreuung zu teilen, gilt keine von beiden mehr als alleinerziehend im steuerlichen Sinne. Beide verlieren den Entlastungsbetrag, obwohl jede ihr Kind allein großzieht. Dasselbe gilt, wenn ein neuer Partner oder ein volljähriges WG-Mitglied bei Ihnen einzieht.

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, bei denen ein weiterer Erwachsener im Haushalt nicht schädlich ist:

  • Volljährige eigene Kinder, für die Sie noch Kindergeld erhalten (etwa während der Ausbildung)
  • Pflegebedürftige Personen, die Sie im Haushalt versorgen
  • In bestimmten Fällen aufgenommene volljährige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, nach einem Erlass der Finanzverwaltung

Steuerklasse 2 beantragen: Schritt für Schritt

Der Antrag läuft über den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" zusammen mit der „Anlage Kinder". Sie können ihn online über ELSTER oder per Papierformular stellen.

  1. Steuer-ID des Kindes bereithalten. Für den Antrag benötigen Sie die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes. Sie steht auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern oder auf früheren Steuerbescheiden.
  2. Antrag aufrufen. Bei ELSTER wählen Sie unter „Alle Formulare" den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" und fügen die „Anlage Kinder" hinzu. Alternativ laden Sie beide Formulare im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung herunter.
  3. Entlastungsbetrag eintragen. In der Anlage Kinder tragen Sie die Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ein. Viele übrige Felder können Sie leer lassen – entscheidend ist der Abschnitt zum Entlastungsbetrag.
  4. Absenden oder einreichen. Über ELSTER signieren und absenden. Auf dem Papierweg unterschreiben Sie die Formulare und schicken sie an Ihr zuständiges Finanzamt oder werfen sie dort in den Briefkasten.
  5. Gehaltsabrechnung prüfen. Kontrollieren Sie in den Folgemonaten, ob die Steuerklasse 2 in Ihrer Abrechnung erscheint. Wenn nicht, haken Sie beim Finanzamt nach.

Wichtig zum Formular: Verheiratete nutzen für den Steuerklassenwechsel das Ehegattenformular – für Alleinerziehende ist dieses jedoch nicht zulässig und wird nicht bearbeitet. Achten Sie darauf, den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der „Anlage Kinder" zu verwenden.

Ab wann gilt die Steuerklasse 2?

Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Steuerklasse 2 in der Regel ab dem Beginn des Folgemonats nach der Antragstellung wirksam. Der Entlastungsbetrag wird monatlich gewährt: Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, profitieren Sie von der Entlastung.

Pflicht zur Mitteilung: Fallen die Voraussetzungen weg – etwa weil ein Partner einzieht oder das Kind auszieht –, müssen Sie das Finanzamt umgehend informieren. Andernfalls drohen Nachzahlungen, weil die Steuerklasse 2 dann zu Unrecht angewendet wurde.

Was, wenn ich den Antrag vergessen habe?

Haben Sie es versäumt, die Steuerklasse 2 unterjährig zu beantragen, ist das nicht weiter schlimm. Sie können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch nachträglich über die Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt ihn dann rückwirkend, sodass Ihnen finanziell nichts verloren geht. Diese Möglichkeit ist auch dann interessant, wenn Sie gar nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Häufige Fragen zur Steuerklasse 2

Bekomme ich die Steuerklasse 2 automatisch nach der Geburt?

Nein. Anders als andere Steuerklassen wird die Steuerklasse 2 nicht automatisch zugeteilt. Sie müssen sie aktiv mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und der Anlage Kinder beantragen – über ELSTER oder per Formular beim Finanzamt. Erst dann wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht er sich um 240 Euro. Der Betrag ist bereits in die Steuerklasse 2 eingearbeitet und senkt so den monatlichen Lohnsteuerabzug.

Verliere ich die Steuerklasse 2, wenn jemand bei mir einzieht?

In der Regel ja. Zieht eine weitere volljährige Person in Ihren Haushalt – etwa ein Partner oder ein WG-Mitglied –, nimmt das Finanzamt eine schädliche Haushaltsgemeinschaft an und der Entlastungsbetrag entfällt. Ausnahmen gelten für eigene Kinder mit Kindergeld-Anspruch und pflegebedürftige Personen.

Welches Formular brauche ich für die Steuerklasse 2?

Sie benötigen den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" zusammen mit der „Anlage Kinder", in der Sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eintragen. Das Ehegattenformular für den Steuerklassenwechsel ist für Alleinerziehende nicht zulässig.

Brauche ich die Steuer-ID meines Kindes?

Ja. Für den Antrag müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes angeben. Sie finden sie auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das nach der Geburt verschickt wurde, oder auf früheren Steuerbescheiden.

Was passiert, wenn ich den Antrag im Jahr vergesse?

Dann geht Ihnen nichts verloren. Sie können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nachträglich über die Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres beantragen. Das Finanzamt berücksichtigt ihn rückwirkend. Das gilt auch, wenn Sie nicht angestellt sind.

Geprüfte Quellen: Landesämter für Steuern Baden-Württemberg (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Steuerklasse II), ELSTER (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026, Anlage Kinder), Bundeszentralamt für Steuern, Einkommensteuergesetz (EStG §24b).

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