Steuerklassen-Rechner 2026: Netto nach Steuerklasse berechnen
Wie viel von Ihrem Bruttogehalt netto übrig bleibt, hängt stark von Ihrer Steuerklasse ab. Mit diesem Rechner ermitteln Sie Ihr Nettogehalt 2026 für jede der sechs Steuerklassen – inklusive Lohnsteuer, Sozialabgaben, Kirchensteuer und Bundesland. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt ein.
Brutto-Netto-Rechner nach Steuerklasse
Werte 2026 · ohne Anmeldung · sofortiges Ergebnis
Berechnung auf Basis der gesetzlichen Werte 2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkasse 2,9 %. Unverbindliche Orientierung.
Wie funktioniert der Steuerklassen-Rechner?
Der Rechner ermittelt Ihr Nettogehalt, indem er vom Bruttogehalt zuerst die Lohnsteuer entsprechend Ihrer Steuerklasse abzieht und anschließend die Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Steuerklasse fallen die monatlichen Abzüge unterschiedlich hoch aus – das erklärt, warum bei gleichem Brutto am Ende ein anderes Netto herauskommt.
Wichtig zu wissen: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Jahressteuer. Diese wird erst über die Steuererklärung final ermittelt. Mehr dazu auf unserer Seite zu den Steuerklassen im Überblick.
Welche Abzüge berücksichtigt der Rechner?
Vom Bruttogehalt werden 2026 die folgenden Posten abgezogen, bis das Nettogehalt übrig bleibt:
| Abzug | Satz 2026 (Arbeitnehmer) |
|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % (von 18,6 % gesamt) |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % (von 2,6 % gesamt) |
| Krankenversicherung | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %) |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (+0,6 % für Kinderlose) |
| Lohnsteuer | je nach Steuerklasse und Höhe |
| Solidaritätszuschlag | nur bei sehr hohem Einkommen |
| Kirchensteuer | 8 % (BY, BW) oder 9 % – optional |
Hinweis zum Zusatzbeitrag: Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Der Rechner nutzt den durchschnittlichen Satz von 2,9 % (2026). Liegt Ihre Krankenkasse darunter oder darüber, weicht Ihr tatsächliches Netto leicht ab.
Warum unterscheidet sich das Netto je Steuerklasse?
Bei gleichem Bruttogehalt führt eine andere Steuerklasse zu einem anderen monatlichen Netto, weil die Freibeträge unterschiedlich berücksichtigt werden. In Steuerklasse 3 ist das Netto am höchsten, weil hier der doppelte Grundfreibetrag wirkt. In Steuerklasse 5 und 6 ist es am niedrigsten, weil kaum oder keine Freibeträge angerechnet werden.
Probieren Sie es im Rechner aus: Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und wechseln Sie die Steuerklasse – Sie sehen sofort, wie sich das Netto verändert. Denken Sie daran, dass sich ein vermeintlicher Vorteil bei der Steuererklärung wieder ausgleichen kann.
Häufige Fragen zum Steuerklassen-Rechner
Wie genau ist der Steuerklassen-Rechner?
Der Rechner liefert eine realistische Orientierung auf Basis der gesetzlichen Werte 2026. Er verwendet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent. Das tatsächliche Netto kann je nach individueller Krankenkasse, eingetragenen Freibeträgen oder dem Faktorverfahren leicht abweichen.
In welcher Steuerklasse habe ich das höchste Netto?
Das höchste monatliche Netto haben Sie in der Regel in Steuerklasse 3, weil hier der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Das gilt aber nur für den höher verdienenden Ehepartner; der andere ist dann in Klasse 5 mit höheren Abzügen. Über das Jahr gleicht sich der Vorteil meist aus.
Berücksichtigt der Rechner die Kirchensteuer?
Ja. Sie können wählen, ob keine Kirchensteuer anfällt oder 8 Prozent (Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 Prozent (übrige Bundesländer). Die Kirchensteuer wird auf die Lohnsteuer berechnet, nicht auf das Bruttogehalt.
Warum zahle ich als Kinderlose(r) mehr Pflegeversicherung?
Seit 2023 zahlen kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag während der Erziehungsphase gestaffelt. Im Rechner können Sie die Anzahl der Kinder angeben, um das genauer abzubilden.
Gilt der Rechner auch für Sachsen?
Ja. In Sachsen tragen Arbeitnehmer einen um 1 Prozent höheren Anteil an der Pflegeversicherung, weil dort ein Feiertag erhalten blieb. Wählen Sie im Rechner „Sachsen" aus, damit dieser Unterschied berücksichtigt wird.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine offizielle Gehaltsabrechnung oder steuerliche Beratung. Für die genaue Berechnung sind Ihre Lohnabrechnung und Ihr Steuerbescheid maßgeblich.
Weitere Themen zu Steuerklassen
Geprüfte Quellen: Deutsche Rentenversicherung, AOK-Arbeitgeberservice (Rechengrößen 2026), Bundesministerium der Finanzen (Lohnsteuertarif §32a EStG), Finanztip (Beitragsbemessungsgrenzen 2026).
