Lohnsteuer-Freibetrag 2026: Welche Freibeträge senken Ihre Steuer
Freibeträge senken das zu versteuernde Einkommen und damit die Lohnsteuer. Einige werden automatisch berücksichtigt, andere müssen Sie aktiv beantragen. Dieser Überblick zeigt alle wichtigen Lohnsteuer-Freibeträge 2026 mit ihren Beträgen, erklärt den Unterschied zwischen dem automatischen Grundfreibetrag und dem individuellen Freibetrag – und prüft mit einem Rechner, ob sich für Sie ein eigener Freibetrag lohnt.
Kurz erklärt: Es gibt automatische Freibeträge und einen individuellen, den Sie beantragen müssen.
- Grundfreibetrag: 12.348 € – automatisch, ohne Antrag
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € – automatisch
- Individueller Freibetrag: auf Antrag, ab 600 € Antragsgrenze
- Wirkung: mehr Netto schon im Monat statt erst über die Erklärung
Ein individueller Freibetrag verpflichtet in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung.
Was ist ein Lohnsteuer-Freibetrag?
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der Ihr zu versteuerndes Einkommen mindert und damit direkt die Steuerlast senkt. Anders als eine reine Pauschale, die nur einen festen Wert abdeckt, können manche Freibeträge an Ihre tatsächliche Situation angepasst werden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Freibeträgen, die automatisch berücksichtigt werden, und einem individuellen Freibetrag, den Sie beim Finanzamt beantragen.
Welche Freibeträge gibt es 2026?
Die folgenden Freibeträge und Pauschbeträge sind die wichtigsten für Arbeitnehmer. Die meisten stecken bereits in den Steuertabellen und mindern Ihre Lohnsteuer, ohne dass Sie etwas tun müssen.
| Freibetrag 2026 | Höhe | Antrag nötig? |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | Nein – automatisch |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten) | 1.230 € | Nein – automatisch |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € (Ledige) | Nein – automatisch |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 4.260 € (+240 € je weiteres Kind) | Ja – über Steuerklasse 2 |
| Individueller Freibetrag | je nach Ausgaben | Ja – Lohnsteuer-Ermäßigung |
Grundfreibetrag oder individueller Freibetrag – was ist der Unterschied?
Diese beiden werden oft verwechselt, sind aber grundverschieden:
Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) stellt das steuerliche Existenzminimum frei. Bis zu dieser Höhe bleibt Ihr Einkommen steuerfrei. Er ist bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und wird vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt – Sie müssen nichts beantragen.
Der individuelle Freibetrag dagegen ist ein zusätzlicher Betrag, den Sie aktiv beim Finanzamt beantragen, wenn Sie hohe absetzbare Ausgaben haben. Er wird in Ihre ELStAM eingetragen und senkt die monatliche Lohnsteuer sofort – Sie haben also schon im laufenden Jahr mehr Netto, statt auf die Erstattung über die Steuererklärung zu warten.
Wann lohnt sich ein individueller Freibetrag?
Ein individueller Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen kann nur gebildet werden, wenn diese Ausgaben eine Antragsgrenze von 600 Euro überschreiten. Wichtig dabei: Bei den Werbungskosten zählt nur der Teil, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegt. Sie brauchen also Werbungskosten von mehr als 1.830 Euro, damit sich ein Freibetrag lohnt.
Prüfen Sie mit dem Rechner, ob Ihre Ausgaben die Antragsgrenze überschreiten:
Vereinfachte Prüfung nach § 39a EStG. Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen sowie der Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag zählen ohne die 600-Euro-Grenze. Den Antrag selbst stellen Sie über die Lohnsteuer-Ermäßigung.
Neu 2026: Gewerkschaftsbeiträge können erstmals zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden. Davon profitieren vor allem Arbeitnehmer mit ansonsten geringen Werbungskosten.
Welche Ausgaben zählen für den Freibetrag?
Für einen individuellen Freibetrag nach § 39a EStG kommen unter anderem diese steuermindernden Beträge in Betracht:
- Werbungskosten, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen (z. B. lange Arbeitswege, Arbeitsmittel, Fortbildungen, doppelte Haushaltsführung)
- Sonderausgaben über dem Pauschbetrag (z. B. bestimmte Versicherungen, Spenden)
- Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheits-, Scheidungs- oder Bestattungskosten)
- Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene
- Negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (z. B. Verluste aus Vermietung)
Achtung – Rückzahlung möglich: Wenn Sie einen Freibetrag eintragen lassen, Ihre Ausgaben am Ende aber niedriger ausfallen als angegeben, kann das Finanzamt im Steuerbescheid eine Nachzahlung festsetzen. Schätzen Sie Ihre Ausgaben deshalb realistisch. Außerdem verpflichtet ein eingetragener Freibetrag in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung.
Freibetrag und Lohnersatzleistungen
Ein eingetragener Freibetrag erhöht Ihr monatliches Netto – und das wirkt sich positiv auf Leistungen aus, die nach dem Nettogehalt berechnet werden. Dazu gehören das Elterngeld und das Arbeitslosengeld. Wer absehbar eine dieser Leistungen beziehen wird, kann durch einen rechtzeitig eingetragenen Freibetrag die Bemessungsgrundlage verbessern.
Häufige Fragen zum Lohnsteuer-Freibetrag
Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Freibetrag?
Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) stellt das Existenzminimum steuerfrei und wird automatisch berücksichtigt. Ein individueller Freibetrag ist ein zusätzlicher Betrag, den Sie bei hohen absetzbaren Ausgaben aktiv beantragen und der in die ELStAM eingetragen wird.
Ab welcher Höhe lohnt sich ein Freibetrag?
Ein individueller Freibetrag kann nur gebildet werden, wenn die Ausgaben die Antragsgrenze von 600 Euro überschreiten. Bei Werbungskosten zählt nur der Teil über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro – Sie brauchen also mehr als 1.830 Euro Werbungskosten.
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein. Der Grundfreibetrag ist bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und wird vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Sie müssen nichts tun, um ihn zu erhalten.
Welche Ausgaben zählen ohne Mindestgrenze?
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen sowie der Behinderten- und der Hinterbliebenen-Pauschbetrag können ohne die 600-Euro-Antragsgrenze als Freibetrag berücksichtigt werden.
Muss ich nach einem Freibetrag eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel ja. Wer einen Freibetrag in die ELStAM eintragen lässt, ist meist verpflichtet, nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben, damit das Finanzamt die tatsächlichen Ausgaben prüfen kann.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro für Ledige und das Doppelte für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Gegenüber 2025 ist er um 252 Euro gestiegen.
Weitere Themen zur Lohnsteuer
Geprüfte Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG §39a, §32a), Bundesministerium der Finanzen (Grundfreibetrag 2026), Haufe und Finanztip (Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, Freibeträge und Pauschbeträge 2026).
