Satzung: Bedeutung, Inhalt und Muster für Gesellschaft und Verein
Die Satzung ist das Grundgesetz einer Gesellschaft oder eines Vereins: Sie legt Name, Zweck, Organe und die wichtigsten Spielregeln fest. Je nach Rechtsform heißt sie Satzung oder Gesellschaftsvertrag, und je nach Form muss sie zum Notar oder nicht. Diese Seite erklärt, was in eine Satzung gehört, welche Pflichtinhalte das Gesetz verlangt und welches Muster zu Ihrer Rechtsform passt.
Kurz erklärt: Die Satzung regelt den Aufbau einer Gesellschaft oder eines Vereins – mit Pflichtinhalten, die je nach Rechtsform unterschiedlich streng sind.
- Funktion: Grundordnung mit Name, Sitz, Zweck und Organen
- GmbH / UG / AG: notariell zu beurkunden
- Verein: schriftlich, für die Eintragung ins Vereinsregister
- Pflichtinhalte: gesetzlich vorgegeben, z. B. § 3 GmbHG
Was ist eine Satzung?
Eine Satzung ist die grundlegende schriftliche Ordnung, die den Aufbau und die Funktionsweise einer Gesellschaft oder eines Vereins regelt. Sie bestimmt, wer die Mitglieder oder Gesellschafter sind, welchen Zweck die Organisation verfolgt, welche Organe es gibt und wie Entscheidungen getroffen werden. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH wird die Satzung meist als Gesellschaftsvertrag bezeichnet, das Gesetz nutzt beide Begriffe gleichbedeutend. Bei Vereinen und Aktiengesellschaften ist der Begriff Satzung üblich. Ohne wirksame Satzung kann eine Gesellschaft nicht ins Handelsregister und ein Verein nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
Welche Satzung brauche ich für meine Rechtsform?
Wählen Sie Ihre Rechtsform, um die passende Vorlage und die geltenden Formvorschriften zu sehen:
Für welche Rechtsform brauchen Sie eine Satzung?
Welche Pflichtinhalte muss eine Satzung enthalten?
Welche Angaben zwingend in die Satzung gehören, hängt von der Rechtsform ab. Bei der GmbH schreibt § 3 GmbHG einen festen Mindestinhalt vor, ohne den das Registergericht die Eintragung ablehnt. Bei Vereinen ergeben sich die Mindestangaben aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Als gemeinsamer Kern gelten:
- Name und Sitz der Gesellschaft oder des Vereins
- Zweck beziehungsweise Gegenstand des Unternehmens
- Kapital oder Beiträge, etwa das Stammkapital bei der GmbH
- Organe und ihre Bestellung, etwa Geschäftsführung oder Vorstand
- Regeln zur Beschlussfassung und zu Mehrheiten
Neben diesen Pflichtangaben können freiwillige Regelungen aufgenommen werden, etwa zu Wettbewerbsverboten oder Abfindungen. Die genauen Muster finden Sie über den Wegweiser oben oder in der Vorlagenübersicht.
Was ist der Unterschied zwischen Satzung und Gesellschaftsvertrag?
Die Begriffe werden häufig synonym verwendet. Als Satzung bezeichnet man vor allem bei Kapitalgesellschaften und Vereinen die grundlegende Ordnung. Der Begriff Gesellschaftsvertrag ist bei Personengesellschaften üblich und kann zusätzliche, individuell ausgehandelte Regelungen enthalten. Bei der GmbH meinen beide dasselbe Dokument. Für die Praxis heißt das: Richten Sie sich nach Ihrer Rechtsform, nicht nach dem Namen. Wie eine bestehende Satzung geändert wird, lesen Sie unter Satzungsänderung.
Häufige Fragen zur Satzung
Was gehört in eine Satzung?
In eine Satzung gehören mindestens Name und Sitz, der Zweck, Angaben zum Kapital oder zu den Beiträgen, die Organe sowie Regeln zur Beschlussfassung. Bei der GmbH sind die Pflichtangaben in § 3 GmbHG geregelt, bei Vereinen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Muss eine Satzung notariell beurkundet werden?
Nur bei Kapitalgesellschaften. Bei GmbH, UG und AG ist die notarielle Beurkundung der Satzung zwingend. Bei einer GbR ist der Gesellschaftsvertrag formfrei, und eine Vereinssatzung wird lediglich schriftlich errichtet und beim Vereinsregister eingereicht.
Ist eine Satzung dasselbe wie ein Gesellschaftsvertrag?
Bei der GmbH ja, dort werden beide Begriffe gleichbedeutend verwendet. Allgemein ist die Satzung eher bei Kapitalgesellschaften und Vereinen gebräuchlich, der Gesellschaftsvertrag eher bei Personengesellschaften, wo er zusätzliche individuelle Regelungen enthalten kann.
Kann ich eine Satzung selbst schreiben?
Bei formfreien Rechtsformen wie der GbR oder bei einem Verein können Sie die Satzung selbst aufsetzen, sofern die Pflichtangaben enthalten sind. Bei GmbH und UG wird die Satzung ohnehin vom Notar beurkundet, ein Muster dient dann als Grundlage.
Wie wird eine Satzung geändert?
Eine Satzungsänderung wird durch Gesellschafter- oder Mitgliederbeschluss gefasst. Bei der GmbH ist dafür eine Dreiviertelmehrheit und die notarielle Beurkundung nötig, danach folgt die Eintragung ins Register. Details finden Sie auf unserer Seite zur Satzungsänderung.
Weitere Vorlagen & Beschlüsse
Geprüfte Quellen: GmbH-Gesetz (§ 2, § 3 GmbHG), Bürgerliches Gesetzbuch (Vereinsrecht §§ 21 ff., 57, 58 BGB), Aktiengesetz, IHK-Merkblätter zur Satzung. Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
