Vereinssatzung Muster: Vorlage für den eingetragenen Verein
Die Satzung ist das Grundgesetz jedes Vereins. Ohne eine Satzung, die den Anforderungen der §§ 57, 58 BGB genügt, verweigert das Registergericht die Eintragung, und ohne Eintragung erlangt der Verein keine Rechtsfähigkeit. Wer zusätzlich gemeinnützig sein will, muss die Vorgaben der Abgabenordnung beachten. Hier finden Sie eine Mustervorlage mit allen Pflichtangaben, wählbar für den eingetragenen und den gemeinnützigen Verein.
Kurz erklärt: Eine Vereinssatzung braucht bestimmte Pflichtangaben nach dem BGB – für die Gemeinnützigkeit kommen Vorgaben der Abgabenordnung hinzu.
- Mitglieder: mindestens 7 zur Gründung eines e. V.
- Pflichtangaben: Name, Sitz, Zweck, Eintragungsabsicht (§ 57 BGB)
- Form: schriftlich, keine notarielle Beurkundung
- Gemeinnützig: zusätzlich Mustersatzung nach § 60 AO beachten
Welche Pflichtangaben muss eine Vereinssatzung enthalten?
Eine Vereinssatzung muss nach §§ 57 und 58 BGB bestimmte Mindestangaben enthalten, sonst lehnt das Registergericht die Eintragung ab. Zwingend sind der Name, der Sitz und der Zweck des Vereins sowie die Angabe, dass der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll. Der Name muss sich von bestehenden Vereinen am selben Ort deutlich unterscheiden. Hinzu kommen nach § 58 BGB Regelungen über den Ein- und Austritt der Mitglieder, über etwaige Beiträge, über die Bildung des Vorstands und über die Einberufung und Beurkundung der Mitgliederversammlung.
Vereinssatzung Muster ansehen und herunterladen
Wählen Sie, ob Ihr Verein nur eingetragen oder zusätzlich gemeinnützig sein soll. Die gemeinnützige Variante berücksichtigt die Anforderungen der Abgabenordnung.
Welche Art von Verein gründen Sie?
Für gemeinnützige Vereine muss die Zweckbestimmung nah am Wortlaut der Mustersatzung nach § 60 AO liegen. Lassen Sie die Satzung vor Einreichung vom Finanzamt prüfen.
Wie viele Mitglieder braucht ein eingetragener Verein?
Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Diese beschließen auf der Gründungsversammlung die Satzung und wählen den Vorstand. Nach der Gründung darf die Mitgliederzahl sinken, unter drei Mitglieder wird dem Verein jedoch die Rechtsfähigkeit entzogen. Nur ein sogenannter Idealverein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, kann nach § 21 BGB ins Vereinsregister eingetragen werden.
Was gilt zusätzlich für gemeinnützige Vereine?
Strebt Ihr Verein die Gemeinnützigkeit an, muss die Satzung zusätzlich den Anforderungen der Abgabenordnung genügen. Die Zweckbestimmung sollte nah am Wortlaut der Mustersatzung nach § 60 AO liegen, und die Satzung muss klarstellen, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke selbstlos verfolgt. Wichtig ist auch die Regelung, dass das Vermögen bei Auflösung an eine steuerbegünstigte Körperschaft fällt. Reichen Sie die Satzung vor der endgültigen Beschlussfassung beim Finanzamt zur Prüfung ein, denn eine spätere zweckwidrige Änderung kann die Gemeinnützigkeit kosten.
Häufige Fragen zur Vereinssatzung
Was muss in einer Vereinssatzung stehen?
Pflicht sind nach §§ 57, 58 BGB der Name, der Sitz und der Zweck des Vereins, die Absicht der Eintragung ins Vereinsregister sowie Regelungen zu Ein- und Austritt, Beiträgen, Vorstand und Mitgliederversammlung. Ohne diese Angaben lehnt das Registergericht die Eintragung ab.
Wie viele Mitglieder braucht ein e. V.?
Zur Gründung sind mindestens sieben Mitglieder nötig. Nach der Eintragung darf die Zahl sinken, fällt sie aber unter drei Mitglieder, verliert der Verein seine Rechtsfähigkeit. Die Gründungsmitglieder beschließen die Satzung und wählen den Vorstand.
Muss eine Vereinssatzung zum Notar?
Nein. Eine Vereinssatzung wird lediglich schriftlich errichtet und von den Gründungsmitgliedern unterschrieben. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig. Für die Eintragung wird die Anmeldung zum Vereinsregister allerdings notariell beglaubigt.
Was ist bei einer gemeinnützigen Satzung zu beachten?
Die Zweckbestimmung muss nah am Wortlaut der Mustersatzung nach § 60 AO liegen, und der Verein muss ausschließlich und selbstlos steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Wichtig ist die Regelung zur Vermögensbindung bei Auflösung. Das Finanzamt prüft die Satzung vor Anerkennung.
Wie wird eine Vereinssatzung geändert?
Eine Satzungsänderung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen, üblicherweise mit Dreiviertelmehrheit, und muss protokolliert werden. Bei eingetragenen Vereinen ist die Änderung ins Vereinsregister einzutragen. Bei gemeinnützigen Vereinen sollte das Finanzamt zweckrelevante Änderungen prüfen.
Weitere Vorlagen & Beschlüsse
Geprüfte Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 21, 26, 57, 58, 68 BGB), Abgabenordnung (§ 60 AO, Anlage 1 Mustersatzung), Muster-Vereinssatzung der Landesjustiz (NRW-Justiz). Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
