Notarielle Beurkundung: Kosten, Ablauf und Rechner
Bei GmbH, UG und AG führt kein Weg am Notar vorbei: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, sonst entsteht keine Gesellschaft. Was das kostet, ist bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt, ein Notar darf weder mehr noch weniger verlangen. Hier finden Sie einen Kostenrechner nach Rechtsform, die typischen Nebenkosten und den Ablauf des Termins.
Kurz erklärt: Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und sind gesetzlich fixiert. Das Musterprotokoll ist günstiger als eine individuelle Satzung.
- Gesetzlich fix: GNotKG, bundesweit gleich (§ 17 GNotKG)
- Maßstab: Geschäftswert, meist das Stammkapital (mind. 30.000 €)
- GmbH: Notar plus Handelsregister meist rund 300 bis 800 €
- Handelsregister: 150 € Ersteintragung (Nr. 2100 HRegGebV)
Was kostet die notarielle Beurkundung bei der Gründung?
Die Kosten hängen von der Rechtsform, der Gesellschafterzahl und davon ab, ob Sie das günstige Musterprotokoll oder eine individuelle Satzung verwenden. Wählen Sie unten Ihre Konstellation, um eine Schätzung der Beurkundungs- und Registerkosten zu erhalten.
Welche Gründung planen Sie?
Richtwerte inkl. 19 % USt., ohne individuelle Auslagen. Die tatsächlichen Kosten legt der Notar nach GNotKG fest; abweichender Aufwand ist möglich.
Wie berechnen sich die Notarkosten?
Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert und einem festen Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis des GNotKG. Bei der Gründung ist der Geschäftswert das Stammkapital, wobei ein gesetzlicher Mindestwert von 30.000 Euro gilt (§ 107 GNotKG), außer beim Musterprotokoll, wo er sich auf bis zu 25.000 Euro reduzieren kann. Auf diesen Wert wird der jeweilige Gebührenfaktor angewandt: eine 2,0-Gebühr bei individueller Satzung mit mehreren Gesellschaftern, eine niedrigere Gebühr beim Musterprotokoll. Weil die Gebühren gesetzlich fixiert sind, kann kein Notar Rabatte gewähren, ein auffällig günstiges Angebot bedeutet meist nur einen anderen Leistungsumfang.
Welche Nebenkosten kommen zur Beurkundung hinzu?
Neben der reinen Beurkundungsgebühr fallen weitere Posten an. Die Handelsregister-Eintragung beim Amtsgericht kostet pauschal 150 Euro nach der Handelsregistergebührenverordnung, unabhängig vom Stammkapital. Für die notarielle Beglaubigung der Anmeldung berechnet der Notar eine eigene Gebühr. Hinzu kommen Auslagen für Post, Abschriften und die elektronische Übermittlung sowie die Umsatzsteuer. Bei einer Sachgründung, etwa mit Einbringung eines Fahrzeugs oder einer Immobilie, steigt der Aufwand und damit die Kosten. Rechnen Sie bei einer klassischen GmbH insgesamt mit einem mittleren dreistelligen Betrag.
Wann ist eine notarielle Beurkundung überhaupt Pflicht?
Beurkundungspflichtig sind vor allem die Gründung von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG, spätere Satzungsänderungen bei diesen Formen sowie die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen und Immobilienkaufverträge. Nicht beurkundungspflichtig sind dagegen die Gründung einer GbR oder die Errichtung einer Vereinssatzung. Seit August 2023 ist die Beurkundung bei Bargründungen von GmbH und UG auch per Videokommunikation über die Notarplattform möglich, bei Sachgründungen bleibt der persönliche Termin nötig.
Häufige Fragen zur notariellen Beurkundung
Was kostet die notarielle Beurkundung einer GmbH?
Bei einer klassischen GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital liegen die Notar- und Registerkosten in der Praxis meist zwischen 300 und 800 Euro, je nach Gesellschafterzahl und ob Musterprotokoll oder individuelle Satzung. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im GNotKG geregelt.
Warum ist das Musterprotokoll günstiger?
Beim Musterprotokoll reduziert sich der Geschäftswert auf bis zu 25.000 Euro, und es entfallen die gesonderte Beurkundung von Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung. Dadurch sinkt die Gebühr deutlich. Der Nachteil ist, dass das Musterprotokoll inhaltlich nicht angepasst werden darf.
Kann ich die Notarkosten verhandeln?
Nein. Die Notargebühren sind im GNotKG gesetzlich festgeschrieben und bundesweit identisch. Ein Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren verlangen (§ 17 GNotKG). Ein deutlich günstigeres Angebot bedeutet in der Regel nur einen geringeren Leistungsumfang.
Was kostet die Eintragung ins Handelsregister?
Die Ersteintragung einer GmbH oder UG ins Handelsregister kostet pauschal 150 Euro nach Nummer 2100 der Handelsregistergebührenverordnung, unabhängig vom Stammkapital. Diese Gebühr wird vom Amtsgericht per Vorschuss angefordert und ist von der Notargebühr getrennt.
Geht die Beurkundung auch online?
Ja, teilweise. Seit August 2023 ist die Beurkundung bei Bargründungen von GmbH und UG per Videokommunikation über die Plattform der Bundesnotarkammer möglich. Bei Sachgründungen oder komplexeren Vorgängen ist weiterhin ein persönlicher Termin beim Notar erforderlich.
Weitere Vorlagen & Beschlüsse
Geprüfte Quellen: Gerichts- und Notarkostengesetz (§ 17, § 107 GNotKG, Kostenverzeichnis KV 21100/21200/21201), Handelsregistergebührenverordnung (Nr. 2100), Bundesnotarkammer zur Online-Beurkundung. Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
