Steuerklasse 6: Abzüge im Zweitjob – Und wie Sie sie vermeiden

Unabhängige Informationsseite. Stand 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die geltenden gesetzlichen Regelungen und Ihr Steuerbescheid.

Die Steuerklasse 6 gilt für den Zweitjob und hat die höchsten Abzüge aller Steuerklassen. Der Grund: Hier gibt es keinerlei Freibeträge, denn die wurden bereits beim Hauptjob berücksichtigt. Dadurch wird im Zweitjob jeder Euro vom ersten an besteuert. Dieser Überblick erklärt, wie hoch die Abzüge sind, wie viel netto vom Zweitjob bleibt und wie Sie die Steuerklasse 6 mit einem Minijob ganz vermeiden können. Mit einem Zweitjob-Rechner.

Kurz erklärt: Die Steuerklasse 6 erhalten Sie automatisch für jeden zweiten und weiteren Job. Sie hat die höchsten Abzüge, weil keine Freibeträge gelten.

  • Für wen? Arbeitnehmer mit mehr als einem Job
  • Grund: kein Grundfreibetrag – alle Freibeträge sind im Hauptjob
  • Vermeiden: mit einem Minijob bis 603 € (2026)
  • Tipp: Klasse 6 dem schlechter bezahlten Job zuweisen

Eine Steuererklärung ist Pflicht – führt aber oft zu einer Erstattung.

Wer bekommt die Steuerklasse 6?

Die Steuerklasse 6 wird automatisch vergeben, sobald Sie ein zweites oder weiteres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen. Sie gilt immer zusätzlich zu einer der Klassen 1 bis 5, die für Ihren Hauptjob bestehen bleibt. Betroffen sind zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer mit einem Haupt- und einem Nebenjob über der Minijob-Grenze
  • Studierende mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs
  • Rentner, die zur Rente noch einen Nebenjob ausüben
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine Steuer-ID abrufen kann

Familienstand, Ehe oder Kinder spielen in der Steuerklasse 6 keine Rolle, weil diese bereits in der ersten Steuerklasse (1 bis 5) berücksichtigt wurden.

Warum sind die Abzüge in Steuerklasse 6 so hoch?

Der Grund ist das vollständige Fehlen aller Freibeträge. Während in den anderen Klassen ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt, entfallen in Steuerklasse 6 der Grundfreibetrag (12.348 Euro), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) und der Kinderfreibetrag vollständig. Sie wurden bereits im Hauptjob genutzt. Deshalb wird im Zweitjob ab dem ersten Euro Lohnsteuer fällig.

Hinzu kommt ein progressiver Effekt: Ihr Hauptjob hat bereits einen bestimmten Steuersatz „aufgebaut". Der Zweitjob wird obendrauf gerechnet und mit diesem hohen Grenzsteuersatz belastet. Das erklärt, warum vom Zweitjob am Ende oft nur etwa die Hälfte übrig bleibt.

Wie viel Netto bleibt vom Zweitjob?

Das hängt vom Verdienst im Haupt- und im Zweitjob ab. Mit dem folgenden Rechner sehen Sie einen Näherungswert, wie viel von Ihrem Zweitjob in Steuerklasse 6 tatsächlich netto übrig bleibt:

Zweitjob-Rechner (Steuerklasse 6) So viel bleibt vom Zweitjob · Näherung 2026

Wie kann ich die Steuerklasse 6 vermeiden?

Die hohen Abzüge der Steuerklasse 6 lassen sich in vielen Fällen umgehen oder abmildern. Die wichtigsten Möglichkeiten:

  • Minijob statt Zweitjob: Ein Job bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat (2026) wird pauschal versteuert. Sie bleiben für den Hauptjob in Ihrer normalen Klasse und bekommen den Minijob steuerfrei ausgezahlt.
  • Klasse 6 dem schlechter bezahlten Job zuweisen: Da Sie selbst entscheiden, welcher Arbeitgeber welche Klasse bekommt, sollte der besser bezahlte Job die günstige Klasse 1 bis 5 behalten.
  • Freibetrag eintragen: Sie können beim Finanzamt einen Freibetrag für den Zweitjob beantragen, etwa bei hohen Werbungskosten. Wichtig ist, nur das tatsächliche Zweitjob-Gehalt anzusetzen, um keinen Hinzurechnungsbetrag im Hauptjob auszulösen.

Geld zurück über die Steuererklärung: In Steuerklasse 6 wird oft mehr Lohnsteuer einbehalten als nötig. Über die Pflicht-Steuererklärung holen sich viele Arbeitnehmer einen Teil davon zurück. Die zu viel gezahlte Steuer wird im Rahmen der Veranlagung ausgeglichen.

Plötzlich Steuerklasse 6 ohne Zweitjob – was tun?

Manchmal taucht die Steuerklasse 6 auf der Abrechnung auf, obwohl Sie gar keinen Zweitjob haben. Das liegt fast immer an einem technischen Problem beim ELStAM-Abruf: Der Arbeitgeber konnte Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht korrekt abrufen, etwa bei einem Jobwechsel oder fehlenden Daten.

So lösen Sie das Problem: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre korrekte Steuer-ID und Ihr Geburtsdatum, damit er Sie erneut in ELStAM anmelden kann. Sobald die richtige Steuerklasse abgerufen wird, korrigiert sich der Abzug – und zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommen Sie über die nächste Abrechnung oder die Steuererklärung zurück.

Häufige Fragen zur Steuerklasse 6

Wie viel Prozent Abzüge hat die Steuerklasse 6?

In Steuerklasse 6 gehen vom Zweitjob oft rund die Hälfte des Bruttos ab. Der genaue Prozentsatz hängt vom Einkommen aus dem Hauptjob ab, weil der Zweitjob mit dem dort erreichten Grenzsteuersatz besteuert wird. Mit dem Zweitjob-Rechner auf dieser Seite sehen Sie Ihren konkreten Wert.

Wie kann ich die Steuerklasse 6 vermeiden?

Am einfachsten mit einem Minijob bis 603 Euro im Monat (2026): Der wird pauschal versteuert, sodass keine Steuerklasse 6 anfällt. Bei einem höher bezahlten Zweitjob sollten Sie die Klasse 6 dem schlechter bezahlten Job zuweisen und prüfen, ob sich ein Freibetrag lohnt.

Bekomme ich in Steuerklasse 6 Geld zurück?

Häufig ja. In Steuerklasse 6 wird oft zu viel Lohnsteuer einbehalten. Über die Pflicht zur Steuererklärung gleicht das Finanzamt das aus, sodass viele Arbeitnehmer einen Teil der gezahlten Steuer zurückbekommen.

Habe ich bei einem Minijob die Steuerklasse 6?

Nein. Ein Minijob bis 603 Euro im Monat (2026) wird pauschal versteuert und benötigt keine Steuerklasse 6. Sie erhalten den Verdienst steuerfrei und bleiben für Ihren Hauptjob in Ihrer regulären Steuerklasse. Erst über dieser Grenze greift die Steuerklasse 6.

Warum habe ich plötzlich Steuerklasse 6 ohne Zweitjob?

Das liegt meist an einem fehlerhaften ELStAM-Abruf: Der Arbeitgeber konnte Ihre Steuer-ID nicht korrekt abrufen, etwa nach einem Jobwechsel. Geben Sie ihm Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum, damit er Sie neu anmeldet. Zu viel gezahlte Steuer bekommen Sie zurück.

Welchem Job sollte ich die Steuerklasse 6 zuweisen?

Immer dem Job mit dem geringeren Einkommen. So behält der besser bezahlte Job die günstigere Steuerklasse 1 bis 5 mit ihren Freibeträgen, und die hohen Abzüge der Klasse 6 treffen nur das kleinere Gehalt.

Geprüfte Quellen: gehaltly.de und steuern.de (Steuerklasse 6), Lexware (Freibeträge 2026), Einkommensteuergesetz (EStG §38b Abs. 2 Nr. 6), Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Freibetrag im Zweitjob), Minijob-Grenze 2026.

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