Anmeldeformular ausfüllen: Anleitung für den Meldeschein
Das Anmeldeformular – offiziell Meldeschein – ist das zentrale Dokument bei der Wohnungsanmeldung. Es ist bundesweit ähnlich aufgebaut, viele Städte bieten es zum Download an, damit Sie es schon zu Hause ausfüllen und zum Termin mitbringen können. Diese Anleitung zeigt, wo Sie das Formular bekommen, wie Sie jedes Feld richtig ausfüllen und welche Angaben Pflicht sind – inklusive der Felder, bei denen die meisten Fehler passieren.
Kurz erklärt: Das Anmeldeformular (Meldeschein) füllen Sie am besten vorab aus und bringen es unterschrieben zum Termin mit.
- Wo? Download auf der Website Ihrer Stadt oder vor Ort
- Unterschrift: muss eigenhändig sein – Pflicht
- Bei Familien: ein Formular für alle, ein Mitglied reicht
- Achtung: Religionsfeld bestimmt die Kirchensteuer
Das Anmeldeformular ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung – die brauchen Sie zusätzlich.
Wo bekomme ich das Anmeldeformular?
Das Anmeldeformular bekommen Sie auf zwei Wegen: als PDF-Download auf der Website Ihrer Stadt (im Bereich Meldewesen oder Bürgeramt) oder direkt vor Ort beim Termin. Der Download lohnt sich, weil Sie das Formular dann in Ruhe zu Hause ausfüllen und Fehler vermeiden können. Das Formular ist bundesweit ähnlich aufgebaut, der genaue Aufbau kann sich je nach Stadt leicht unterscheiden.
Wie fülle ich den Meldeschein richtig aus? Feld für Feld
Die meisten Felder sind selbsterklärend, einige sorgen aber regelmäßig für Rückfragen. Klicken Sie auf ein Feld, um zu sehen, was dort hineingehört:
Allgemeine Ausfüllhilfe nach dem Bundesmeldegesetz. Der genaue Aufbau des Formulars kann je nach Stadt abweichen. Im Zweifel hilft das Merkblatt Ihrer Meldebehörde weiter.
Tipp zum Religionsfeld: Dieses Feld ist das mit den teuersten Folgen. Wer „evangelisch" oder „katholisch" angibt, zahlt automatisch Kirchensteuer auf die Lohnsteuer – das sind je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent. Prüfen Sie also genau, was Sie hier eintragen.
Welche Angaben sind Pflicht?
Zu den Pflichtangaben auf dem Meldeschein gehören Ihre vollständigen Namen, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, der Familienstand, die neue und die bisherige Anschrift sowie das Einzugsdatum. Ohne diese Angaben kann die Meldebehörde die Anmeldung nicht bearbeiten. Das Formular müssen Sie außerdem eigenhändig unterschreiben.
Häufiger Fehler: das Formular zwar auszufüllen, aber die Wohnungsgeberbestätigung zu vergessen. Beide Dokumente sind getrennt: Der Meldeschein enthält Ihre Daten, die Wohnungsgeberbestätigung kommt vom Vermieter. Ohne beide wird die Anmeldung abgelehnt.
Begrüßungsgeld: Geld für die erste Anmeldung
Ein wenig bekannter Vorteil: Manche Städte zahlen Studierenden und Auszubildenden ein einmaliges Begrüßungsgeld, wenn sie sich zum ersten Mal mit Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden. Die Beträge liegen je nach Stadt meist zwischen 50 und 150 Euro. Es lohnt sich, beim Bürgeramt nachzufragen, ob Ihre Stadt das anbietet – und für Studierende, den Studienort gleich als Hauptwohnsitz anzumelden, um die Zweitwohnsitzsteuer zu vermeiden.
Kann ich das Formular online ausfüllen?
In immer mehr Städten lässt sich die Anmeldung komplett digital über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) erledigen – dann entfällt das Papierformular ganz. Voraussetzung ist ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion. Wo das noch nicht möglich ist, bieten viele Städte das PDF zum Vorab-Ausfüllen am Bildschirm an. Mehr zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zum Wohnung anmelden.
Häufige Fragen zum Anmeldeformular
Wo bekomme ich das Anmeldeformular?
Auf der Website Ihrer Stadt im Bereich Meldewesen oder Bürgeramt als PDF zum Download – oder direkt vor Ort beim Termin. Der Download lohnt sich, weil Sie das Formular dann in Ruhe zu Hause ausfüllen können.
Muss ich das Anmeldeformular selbst unterschreiben?
Ja, die Unterschrift muss eigenhändig sein. Sie können sich bei der Einreichung vertreten lassen, das Formular selbst muss aber von der anzumeldenden Person unterschrieben werden. Bei Vertretung braucht die andere Person zusätzlich eine Vollmacht.
Was trage ich beim Religionsfeld ein?
Tragen Sie nur dann eine Religion ein, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Gemeinschaft sind – dann zahlen Sie 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer. Wer keiner solchen Gemeinschaft angehört, wählt „keine". Dieses Feld hat direkte finanzielle Folgen.
Reicht ein Formular für die ganze Familie?
Ja. Bei der Anmeldung einer Familie genügt es, wenn ein Familienmitglied die Anmeldung übernimmt und alle Personen auf dem Formular angegeben werden. Jede meldepflichtige Person muss aber unterschreiben.
Brauche ich zusätzlich zur Anmeldung weitere Formulare?
Ja, vor allem die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. Sie ist ein separates Dokument und für die Anmeldung zwingend. Bei Vertretung kommt eine Vollmacht hinzu, bei Kindern gegebenenfalls die Geburtsurkunde.
Kann ich das Formular online ausfüllen?
In vielen Städten ja, entweder als ausfüllbares PDF oder komplett über die elektronische Wohnsitzanmeldung mit BundID. Dann brauchen Sie kein Papierformular mehr. Ob Ihre Stadt das anbietet, sehen Sie auf deren Website.
Weitere Themen zur Anmeldung
Geprüfte Quellen: Bundesmeldegesetz (BMG §17, §19), Meldebehörden der Städte (Anmeldeformular/Meldeschein), Serviceportale der Kommunen, Stand 2026.
