Anmeldung in Braunschweig: Termin, Bürgerservice und Ablauf

Unabhängige Informationsseite. Stand 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Zuständig ist der Bürgerservice der Stadt Braunschweig. Termine laufen über braunschweig.de.

Wer nach Braunschweig zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden – zuständig ist der Bürgerservice der Stadt. Seit Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung: Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist nun rund um die Uhr freigeschaltet, sodass Sie den Hauptwohnsitz komplett digital ohne Termin abwickeln können. Diese Anleitung zeigt, wie Sie in Braunschweig einen Termin bekommen, wie die neue Online-Anmeldung läuft und welche Unterlagen Sie brauchen.

Kurz erklärt: In Braunschweig melden Sie sich beim Bürgerservice an – seit Juli 2026 auch komplett online per eWA.

  • Frist: 2 Wochen nach Einzug
  • Online: Hauptwohnsitz komplett digital, ohne Termin
  • Termin: online oder telefonisch (0531 4701 oder 115)
  • Samstag: jeden 1. im Monat 9–12 Uhr nur mit Termin

Wer den digitalen Dienst nutzt, braucht für die An- und Ummeldung keinen persönlichen Termin mehr.

Wo melde ich mich in Braunschweig an?

In Braunschweig ist der Bürgerservice für die Anmeldung zuständig, der Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten bündelt. Eine Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich, alternativ nutzen Sie seit Juli 2026 die komplett digitale Wohnsitzanmeldung. Praktisch für Berufstätige: An jedem ersten Samstag im Monat hat der Bürgerservice zusätzlich von 9 bis 12 Uhr geöffnet, allerdings ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung.

Wie melde ich mich in Braunschweig an – online oder mit Termin?

Seit 2026 haben Sie die Wahl. Wählen Sie Ihre Situation:

Termin-Finder Braunschweig
Der schnellste Weg zur Anmeldung

Melden Sie einen Hauptwohnsitz an und haben einen Online-Ausweis?


Seit Juli 2026 ist die elektronische Wohnsitzanmeldung im Serviceportal der Stadt Braunschweig rund um die Uhr freigeschaltet – für Umzüge innerhalb Braunschweigs und Zuzüge aus einer anderen Stadt.

Wie funktioniert die neue Online-Anmeldung in Braunschweig?

Seit dem 13. Juli 2026 bietet die Stadt Braunschweig nach einer erfolgreichen Testphase die elektronische Wohnsitzanmeldung an. Der Onlinedienst im Serviceportal ist rund um die Uhr freigeschaltet. Sie können bei einem Umzug innerhalb Braunschweigs oder einem Zuzug aus einer anderen Stadt den Wechsel des Hauptwohnsitzes komplett digital abwickeln und brauchen dafür keinen persönlichen Termin mehr im Bürgerservice. Ablauf: Sie machen Angaben zur neuen Wohnung, laden bei einer Mietwohnung die Wohnungsgeberbestätigung hoch, die Meldebehörde prüft alles und informiert Sie per E-Mail. Danach rufen Sie die digitale Meldebestätigung ab und aktualisieren die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweises. Die Adressaufkleber kommen per Post.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung in Braunschweig?

  • Personalausweis und/oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung bei Mietwohnungen
  • Bei getrennten Eltern: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils für die Anmeldung der Kinder
  • Für die Online-Anmeldung: Online-Ausweisfunktion mit PIN und ein Nutzerkonto

Eine nach Situation gefilterte Checkliste bietet unsere Seite zum Wohnung anmelden.

Wichtig bei getrennten Eltern: Trennen sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern und ein Elternteil zieht mit den Kindern in eine andere Wohnung, wird für die Anmeldung der Kinder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt. Das gilt auch, wenn die Kinder von einem Elternteil zum anderen umziehen. Jugendliche ab 16 Jahren können sich dagegen ohne Zustimmung der Eltern anmelden.

Kann ich mich in Braunschweig aus dem Ausland online anmelden?

Nein. Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Mitglieder einer Familie persönlich anwesend sein, eine Anmeldung durch einen Bevollmächtigten oder online ist dann nicht möglich. Die digitale Wohnsitzanmeldung deckt Umzüge innerhalb Braunschweigs und Zuzüge aus einer anderen deutschen Stadt ab. Für den Auslandszuzug vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice, telefonisch erreichbar unter 0531 4701 oder der Behördennummer 115.

Häufige Fragen zur Anmeldung in Braunschweig

Kann ich mich in Braunschweig online anmelden?

Ja, seit dem 13. Juli 2026. Die elektronische Wohnsitzanmeldung im Serviceportal ist rund um die Uhr freigeschaltet und deckt Umzüge innerhalb Braunschweigs sowie Zuzüge aus einer anderen Stadt ab. Einen persönlichen Termin brauchen Sie dafür nicht mehr.

Wo melde ich mich in Braunschweig an?

Zuständig ist der Bürgerservice der Stadt Braunschweig. Eine Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich, alternativ nutzen Sie die komplett digitale Wohnsitzanmeldung. Termine buchen Sie online oder telefonisch unter 0531 4701 oder 115.

Hat der Bürgerservice Braunschweig samstags geöffnet?

Ja, an jedem ersten Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr, allerdings ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung. Das ist besonders praktisch für Berufstätige, die unter der Woche keinen Termin wahrnehmen können.

Muss ich mich beim Zuzug aus dem Ausland persönlich anmelden?

Ja. Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Mitglieder einer Familie persönlich anwesend sein. Eine Anmeldung durch einen Bevollmächtigten oder online ist dann nicht möglich. Vereinbaren Sie dafür einen Termin im Bürgerservice.

Brauche ich bei getrennten Eltern eine Einverständniserklärung?

Ja. Trennen sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern und ein Elternteil zieht mit den Kindern um, wird für die Anmeldung der Kinder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt. Das gilt auch beim Umzug der Kinder von einem Elternteil zum anderen.

Was kostet die Anmeldung in Braunschweig?

Die Anmeldung des Wohnsitzes ist gebührenfrei, online wie vor Ort, und der Meldeschein wird kostenfrei bereitgehalten. Kosten fallen nur für zusätzliche Dokumente an. Bei Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist kann ein Bußgeld drohen.

Geprüfte Quellen: braunschweig.de (Hauptwohnsitz anmelden, Ummeldung, Bürgerservice, Pressemitteilung Wohnsitzanmeldung digital 13. Juli 2026), Serviceportal Gemeinsam-Online, Bundesmeldegesetz (BMG §17, §19), Stand 2026.


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