Vorlagen & Beschlüsse: Muster für Satzung, Gesellschaftsvertrag und Protokoll
Wer eine Gesellschaft oder einen Verein gründet, braucht die richtigen Dokumente: eine Satzung, einen Gesellschaftsvertrag, ein Gründungsprotokoll oder einen Gesellschafterbeschluss. Welches Muster Sie brauchen und ob es zum Notar muss, hängt von der Rechtsform ab. Diese Übersicht sortiert alle Vorlagen nach Gesellschaftsform und zeigt auf einen Blick, wo eine notarielle Beurkundung Pflicht ist und wo eine einfache Schriftform genügt.
Kurz erklärt: Für jede Rechtsform gibt es ein passendes Muster – bei Kapitalgesellschaften mit Notarpflicht, bei Personengesellschaften und Vereinen ohne.
- GmbH / UG / AG: Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden (§ 2 GmbHG)
- GbR / OHG / KG: Vertrag formfrei, Schriftform empfohlen
- Verein: Satzung schriftlich, für die Eintragung ins Vereinsregister
- Beschlüsse: je nach Gegenstand form- oder beurkundungspflichtig
Welche Vorlage brauche ich für welche Rechtsform?
Die passende Vorlage richtet sich nach Ihrer Gesellschafts- oder Vereinsform. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG schreibt das Gesetz einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag vor, bei Personengesellschaften wie der GbR reicht dagegen eine formfreie, in der Praxis schriftliche Vereinbarung. Die folgende Tabelle ordnet jede Rechtsform der richtigen Vorlage zu und zeigt, welche Form nötig ist.
| Rechtsform | Passendes Dokument | Form | Notar nötig? |
|---|---|---|---|
| GmbH | Gesellschaftsvertrag / Satzung | Notarielle Beurkundung (§ 2 GmbHG) | Ja |
| UG (haftungsbeschränkt) | Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag | Notarielle Beurkundung | Ja |
| AG | Satzung | Notarielle Beurkundung | Ja |
| GbR | Gesellschaftsvertrag | Formfrei, Schriftform empfohlen | Nein |
| OHG / KG | Gesellschaftsvertrag | Formfrei, Handelsregister-Eintrag | Nein |
| Eingetragener Verein | Vereinssatzung | Schriftform, Vereinsregister | Nein |
Vorlagen nach Dokumententyp
Alle Muster sind nach Gesellschaftsform und Anlass sortiert. Wählen Sie das Dokument, das zu Ihrem Vorhaben passt – Gründung, Beschluss, Protokoll oder Änderung.
Wann muss ein Dokument notariell beurkundet werden?
Eine notarielle Beurkundung ist immer dann Pflicht, wenn das Gesetz sie für die jeweilige Rechtsform vorschreibt. Bei der GmbH ergibt sich das aus § 2 GmbHG: Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form und muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden. Dasselbe gilt für die UG (haftungsbeschränkt) als Unterform der GmbH und für die Aktiengesellschaft. Auch spätere Änderungen der Satzung sind bei diesen Formen beurkundungspflichtig. Personengesellschaften wie die GbR sind dagegen formfrei: Hier kann der Vertrag theoretisch sogar mündlich geschlossen werden, aus Beweisgründen ist die Schriftform aber dringend zu empfehlen. Seit August 2023 ist bei GmbH und UG auch die notarielle Beurkundung per Videokommunikation möglich, für bestimmte Vorgänge wie Sachgründungen bleibt der persönliche Termin jedoch nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Satzung und Gesellschaftsvertrag?
Die Begriffe werden häufig synonym verwendet, meinen aber leichte Unterschiede. Als Satzung bezeichnet man vor allem bei Kapitalgesellschaften und Vereinen die grundlegende Regelung, die den Rahmen der Organisation festlegt. Der Begriff Gesellschaftsvertrag ist bei Personengesellschaften üblich und kann darüber hinaus detaillierte Zusatzregelungen enthalten, etwa Wettbewerbsverbote oder Abfindungsklauseln. Bei der GmbH werden beide Begriffe gleichbedeutend genutzt, das Gesetz spricht in § 2 GmbHG vom Gesellschaftsvertrag. Für die Praxis heißt das: Wählen Sie das Muster nach Ihrer Rechtsform, nicht nach dem Namen des Dokuments.
Häufige Fragen zu Vorlagen und Beschlüssen
Welche Vorlage brauche ich für meine Gründung?
Das hängt von der Rechtsform ab. Für eine GmbH oder UG brauchen Sie einen notariell zu beurkundenden Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll, für eine GbR einen formfreien Gesellschaftsvertrag und für einen Verein eine Satzung. Die Übersichtstabelle auf dieser Seite ordnet jede Form dem passenden Dokument zu.
Muss eine Satzung immer zum Notar?
Nein. Nur bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG ist die notarielle Beurkundung zwingend. Bei einer GbR ist der Vertrag formfrei, und die Satzung eines Vereins wird lediglich schriftlich errichtet und beim Vereinsregister eingereicht, ohne Notar.
Kann ich ein kostenloses Muster aus dem Internet verwenden?
Als Grundlage ja, sofern es die gesetzlichen Pflichtangaben erfüllt. Bei formfreien Rechtsformen wie der GbR kann eine selbst erstellte Vereinbarung genügen. Bei GmbH und UG prüft der Notar den Vertrag ohnehin, individuelle Regelungen sollten aber vorab rechtlich geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Gesellschafterbeschluss und Protokoll?
Der Gesellschafterbeschluss ist die eigentliche Entscheidung der Gesellschafter, etwa über die Bestellung eines Geschäftsführers. Das Protokoll der Gesellschafterversammlung dokumentiert den Ablauf der Versammlung und hält die gefassten Beschlüsse schriftlich fest. Für beide finden Sie hier eigene Muster.
Muss eine Satzungsänderung beurkundet werden?
Bei GmbH, UG und AG ja. Der Änderungsbeschluss muss mit satzungsändernder Mehrheit gefasst und notariell beurkundet werden, bei der GmbH mit einer Dreiviertelmehrheit nach § 53 GmbHG. Anschließend wird die Änderung ins Handelsregister eingetragen.
Geprüfte Quellen: GmbH-Gesetz (§ 2, § 3, § 53 GmbHG), Aktiengesetz (§ 179 AktG), Bürgerliches Gesetzbuch (GbR), dejure.org, IHK-Merkblätter zur GmbH- und UG-Gründung. Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
